Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht
RIA WELTWEIT
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Steuerschlamassel im Finanzamt Neubrandenburg
wie die nachstehenden Ausführungen erst kürzlich in der deutschen Presse bezeichnet wurden
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Nach verfassungskonformen Rechtsnormen sind Renten in Deutschland steuerpflichtig - nicht beschränkt und nicht unbeschränkt, denn beide Begriffe sind mit deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen und dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Die beschränkte Steuerpflicht besagt lediglich, dass die Besteuerung von Einkommen sprich Renten nur auf in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte beschränkt ist - mehr nicht. Daraus die Verweigerung von Steuerrechten wie die Gewährung des Grundfreibetrags nach EStG 1 Abs. 4 Satz 2 abzuleiten, ist völlig absurd, denn diese "Sondervorschrift" des FA Nbb existiert überhaupt nicht im deutschen Einkommensteuergesetz.
Die beschränkte Steuerpflicht besagt lediglich, dass die Besteuerung von Einkommen sprich Renten nur auf in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte beschränkt ist - mehr nicht. Daraus die Verweigerung von Steuerrechten wie die Gewährung des Grundfreibetrags nach EStG 1 Abs. 4 Satz 2 abzuleiten, ist völlig absurd, denn diese "Sondervorschrift" des FA Nbb existiert überhaupt nicht im deutschen Einkommensteuergesetz.

Die beschränkte Steuerpflicht wird entgegen den elementarsten Vorgaben der verfassungkonformen Rechtsnormen vom FA NBG dazu benutzt, die Steuerrechte von Steuerpflichtigen zu beschränken, um dadurch, wenn auch auf strafrechtlichem Wege, höhere Steuereinnahmen zu erzielen.
Nach offizieller Verlautbarung des FA NBG beschränkt sich der Staat lediglich auf die Besteuerung von deutschen Einkünften; daher die Fachbezeichnung beschränkte Steuerpflicht. Und das ist der Grund, warum deutschen Rentnern das Anrecht auf den Grundfreibetrag verweigert wird. Genau so könnte man sagen, dass Steuervorteile nicht gewährt werden, weil es nachts kälter ist draussen. Der Sinn ist der gleiche - nämlich schizophren.
Nachstehend noch einfacher erklärt: Der Unterschied zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht besteht darin, dass bei der beschränkten Steuerpflicht nur das deutsche Einkommen besteuert wird, wogegen bei der unbeschränkten Steuerpflicht nur das deutsche Einkommen besteuert wird.
Leuchtet doch ein - oder?
Nach offizieller Verlautbarung des FA NBG beschränkt sich der Staat lediglich auf die Besteuerung von deutschen Einkünften; daher die Fachbezeichnung beschränkte Steuerpflicht. Und das ist der Grund, warum deutschen Rentnern das Anrecht auf den Grundfreibetrag verweigert wird. Genau so könnte man sagen, dass Steuervorteile nicht gewährt werden, weil es nachts kälter ist draussen. Der Sinn ist der gleiche - nämlich schizophren.
Nachstehend noch einfacher erklärt: Der Unterschied zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht besteht darin, dass bei der beschränkten Steuerpflicht nur das deutsche Einkommen besteuert wird, wogegen bei der unbeschränkten Steuerpflicht nur das deutsche Einkommen besteuert wird.
Leuchtet doch ein - oder?
Diese Bezeichnungen existieren weder in den Vorgaben des deutschen Grundgesetzes und des darauf aufgebauten § 32a EStG, noch in den amtlichen Einkommensteuertabellen sprich Grundtarif und auch nicht in den ESt-Berechnungen des Bundesfinanzministeriums, also der höchsten Finanzaufsicht in Deutschland. Es ist immer nur die Rede von
Steuerpflichtigen
nicht beschränkt und nicht unbeschränkt
nicht beschränkt und nicht unbeschränkt
Weitere Details in einem gesonderten Beitrag zu diesen vorsätzlich irreführenden und verfassungswidrigen Besteuerungspraktiken des FA NBG, zu finden oben unter HOME PAGE oder wenn Sie auf den nachstehenden Link klicken.