FINANZAMT RIA - STEUERBETRUG VICE VERSA - VERBOTENE STEUERERHEBUNG NACH § 50 ESTG - EIN VERBRECHEN AN MILLIONEN RENTNERN
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Fragen - Antworten

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RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht

Ermittlungsagentur
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
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Was sind
​Verfassungskonforme deutsche Rechtsnormen
 Sie sind die Grundlage für steuerliche Veranlagungen, deren Anwendung nach amtlichem Bekunden das Finanzamt Neubrandenburg ablehnt.
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Deutsches Grundgesetz
Einkommensteuergesetz
Sozialgesetzbücher
Abgabenordnung
Zivilprozessordnung
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union
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 ​Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Generell gilt: Jeder Steuerbürger muss sich selbst darüber informieren, ob er eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Das Finanzamt schreibt also nicht automatisch alle natürlichen Personen mit deutschen Einkünften an und fordert Sie zur Abgabe der Steuererklärung auf. 
 
Generell gilt ferner: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Siehe oben unter Tabellen.

Das jedoch sehen einige Finanzämter völlig anders, in dem sie sich über die bestehenden verfassungskonformen Rechtsnormen hinwegsetzen und gesetzeswidrig manipulierte Steuerbescheide verschicken.
 
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Wie ermittelt man die ​Einkommensteuer?
Zur Ermittlung der Einkommensteuer werden 2 Faktoren benötigt:
das zu versteuernde Einkommen
festgeschrieben auf jedem Steuerbescheid
und
der Einkommensteuer-Grundtarif
 festgeschrieben in amtlichen Einkommensteuertabellen
​siehe oben unter TABELLEN
​Alles andere insbesondere Diskussionen über den Grundfreibetrag, beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht, Wohnsitz im In- oder Ausland, Welteinkommen, oder was auch immer, ist mit deutschen verfassungs-konformen Rechtsnormen insbesondere mit den Vorgaben im Grundgesetz, EStG § 1 Abs. 1 und 2 sowie § 32a nicht vereinbar und deutet auf gesetzes-missbräuchliche Manipulationen hin - leider keine Einzelfälle in der deutschen Einkommensteuerlandschaft.
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Wie kann ich prüfen,
ob der auf dem Steuerbescheid ausgewiesene Steuerbetrag vom Finanzamt nach verfassungskonformen Rechtsnormen berechnet wurde? 
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Ganz einfach: man nimmt eine Einkommensteuertabelle zur Hand - siehe oben unter TABELLEN - und schaut unter Zugrundelegung des auf dem Steuerbescheid ausgewiesenen zu versteuerndem Einkommen  in der Tabelle nach und ermittelt damit die tarifliche Einkommensteuer.
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Laut Steuerbescheid zu versteuerndes Einkommen € 13.200,--
ganz links in der Tabelle in der Rubrik Einkommen  € 13.200,-- heraussuchen und dann rechts unter Gesamtsteuer den Steuerbetrag € 856,74 ablesen - 

einschl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Weicht der ermittelte Steuerbetrag erheblich vom dem im Steuerbescheid ausgewiesenen Steuerbetrag ab, dann sollten Sie ein ernstes Wort mit ihrem Finanzamt reden und eine Besteuerung Ihrer Einkünfte nach dem zu versteuernden Einkommen fordern, so wie es das Gesetz vorschreibt.
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Ruhestand im Ausland
Ob Italien, Thailand oder Spanien: Wer den Ruhestand unter Palmen verbringt, wird vom Finanzamts Neubrandenburg zur Einkommensteuer veranlagt. Werden Ihnen vom Finanzamt Steuerbescheide zugeschickt, sollten Sie diese genau prüfen.

Das zvE ist der wichtigste Teil eines Steuerbescheids, der unter Anwendung verfassungskonformer Rechtsnormen in den meisten Fällen sogar korrekt berechnet wurde.

Der auf dem Steuerbescheid ausgewiesene Steuerbetrag ist dagegen fast ohne Ausnahme rechtswidrig manipuliert sprich falsch, wenn er nicht mit den Angaben in den Steuertabellen sprich Grundtarif weitgehend übereinstimmt. 


Meistens wird das zu versteuernde Einkommen vom FA NBG gesetzeswidrig um ein Vielfaches erhöht und von diesem manipulierten Betrag dann nach dem Grundtarif, zu finden oben unter Tabellen, die Einkommensteuer ermittelt.
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Steuerberechnung aus der Praxis unseres Fallbeispiels für das Jahr 2017:
Bei einem auf dem Steuerbescheid ausgewiesenem zu versteuernden Einkommen von ca. € 4.500,-- im Jahr legt das FA NBG für die Steuerermittlung ein wesentlich höheres, nicht vorhandenes Einkommen von € 13.900,-- zugrunde, was einer Steuerbelastung von € 920,- im Jahre 2017 entspricht, obwohl gemäss verfassungskonformer deutscher Rechtsnormen, das heisst bei ordnungsgemässer Veranlagung, wie auf dem Steuerbescheid vorgegeben, unser Fallbeispiel steuerfrei wäre.
Und das ist auf den Steuerbescheiden vorgegeben:

​Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

​zu versteuern nach dem Grundtarif
Wenn die vom FA NBG ermittelte Steuerbelastung wesentlich von dem in der Steuertabelle ausgewiesenem Betrag abweicht, 
 
               dann ist Vorsicht geboten.

Dann wird es höchste Zeit, mit Ihrem Finanzamt ein ernstes Wort zu reden und die Aufhebung der alten Bescheide fordern und bereits bezahlte Steuern  zurück zu fordern, denn dann wurden Sie nicht nach den vorgenannten Vorgaben der Steuerbescheide veranlagt.
 Das ist ganz eindeutig
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Als Alternative bieten wir Ihnen eine kostenlose neutrale Steuerberechnung des Finanzministeriums in Bonn an.
​Details finden Sie oben unter Sonstiges - Kontakt
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