Seit 2005 "sehr erfolgreich" praktiziert von einer Steuerbehörde des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland
Rentner*innen im Ausland
Rentensteuer Aktivisten Bund
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RIA WELTWEIT ziehen
Seite 1
Aktualisiert am 08. Juni 2023
NEU: Seite 16
Nichtigkeit von Steuerbescheiden
NEU: Seite 13 und 17
Deutsche Rentenversicherungsträger
Beihilfe zum Betrug nach § 27 StGB und Datenmissbrauch
Seite 18
Der Anfang vom Ende des ostdeutschen Nur-Renten-Zentral-
zuständig für 2 millionen Bezieher einer deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland
aufgrund schwerster straf- und zivilrechtlicher Vergehen und Gesetzesbrüche wie Betrug, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Unterschlagung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG, § 263 StGB, § 339 StGB, § 246 StGB, § 44 Abs. 5 VwVfG, § 44 Abs. 1 VwVfG, § 125 Abs. 1 AO, § 173 AO, § 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO
in Millionen Fällen
.
Zitat von Dr. Gustav Heinemann
Bundespräsident 1969-1974
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen,
wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet!
.
RIA WELTWEIT
sieht sich diesem auch heute noch aktuellen eindringlichen Aufruf verpflichtet und ruft die Regierung und deren Behörden zur Ordnung durch
.
ultimative Befolgung der Rechtsprechung mit Gesetzeskraft § 31 Abs. 1 BVerfGG von BVerfG, Bundestag und EuGH,
.
was seit 2005 im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
in Millionen Einzelfällen bis dato nicht der Fall war und demzufolge zu groß angelegter
Finanzkriminalität/Steuerbetrug im Milliardenbereich
des ostdeutschen Renten-Zentral-
geführt hat.
Alle seit 2005 vom ostdeutschen Renten-Zentral Finanzamt Neubrandenburg erlassenen Steuerbescheide sind ungültig und besitzen keine Rechtskraft wegen der Nichtbefolgung der
Rechtsprechung mit Gesetzeskraft
(BVerfGG § 31 Abs. 1) von BVerfG/EuGH und die daraus resultierende gesetzeswidrige/strafrechtliche Steuererhebung auf Millionen deutsche Renten durch eine Steuerbehörde des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern in der Verantwortung von
Ministerpräsidentin
Manuela Schwesig
Rentensteuerbetrug
im Milliardenbereich seit 2005
durch Millionen strafrechtlich manipulierte Steuerbescheide mit fiktiven, nicht realen, um ein Vielfaches überhöhten zu versteuernden Einkommen (zvE) nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die Versagung des jedem Steuerpflichtigen gesetzlich garantierten Existenzminimums/Grundfreibetrags beinhaltet -
rechtswidrig laut
Europäischer Gerichtshof EuGH
Bundesverfassungsgericht BVerfG
Deutscher Bundestag
Bundesgerichtshof BGH
Bundesfinanzhof BFH +++
siehe Seite 5 und 6
Als Exekutive in die Praxis umgesetzt
vom ostdeutschen Renten-Zentral-
Ein seit nunmehr 18 Jahren von einer ostdeutschen Steuerbehörde in Millionen Fällen angewandtes rechts- und gesetzeswidriges Steuererhebungsverfahren, das um ein Vielfaches höher ausgelegt ist, als nach der Rechtsprechung mit Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 1 BVerfGG) des BVerfG und der des EuGH zulässig ist.
Grundpfeiler dieses Verfahrens ist die im totalen Widerspruch zu verfassungskonformen Rechtsnormen, Steuergesetzen und der vogenannten Rechtsprechung stehende Veranlagung von Renten zur Einkommensteuer nach dem von BVerfG und EuGH bereits 2002/1996 als rechtswidrig deklarierten § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die Versagung des Existenzminimums/steuerlichen Grundfreibetrags beinhaltet, anstatt nach der in Grundgesetz/ Verfassung gesetzlich manifestierten zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a in Form der amtlichen Steuertabelle des jeweiligen Jahres.
Anordnung des Steuerabzugs von deutschen Renten
Steuerforderungen, die nicht termingerecht bezahlt wurden, werden rigoros nach § 50a Abs. 7 EStG zwangsvollstreckt durch "Anordnung des Steuerabzugs" sprich Pfändung von mehrheitlich dem Gesetz nach pfändungsfreien Renten der Rentenversicherungsträger, in erster Linie von der DRV Bund, wieder absolut rechtswidrig ohne Legitimierung mit einem vollstreckbaren Titel im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Bekenntnisverfahrens vor Gericht als Leistuungsurteil, was seit 2005 dazu geführt hat, dass die Rentenversicherungsträger, wenn sie die eindeutig nicht legitimen Steuerforderungen des Finanzamts bedienen, sich der Beihilfe zum Betrug nach § 27 StGB schuldig machen.
Außerdem verstoßen die Rentenversicherungsträger gegen Datenschutzbestimmungen, wenn sie persönliche Daten ihrer Versicherten ohne deren Einwilligung an die Finanzämter weiterleiten, wozu sie weder befugt noch verpflichtet sind.
Das Finanzamt muss den Sachverhalt ermitteln und alle erforderlichen Daten beschaffen.
.
Abgabenordnung (AO)
§ 88 Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen auch die für die Beteiligten günstigsten Umstände zu berücksichtigen.
Das ostdeutsche Renten-Zentral-Finanzamt Neubrandenburg berücksichtigt stets die ungünstigsten Umstände durch um ein Vielfaches überhöhte Steuerforderungen. Ist zwar rechtswidrig und entspricht den strafrechlichen Vergehen Betrug, Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung - aber was soll's - ist bis jetzt nicht sonderlich aufgefallen bei den 2 Millionen steuerrechtsunkundigen Beziehern einer deutschen Rente.
Die Finanzbehörden ziehen es vor, sich von den Rentenversicherungsträgern bedienen zu lassen, obwohl das ein eklatanter Verstoß gegen bestehende Datenschutzgesetze darstellt.
Das alles könnte vermieden werden, wenn die Steuerbehörden den gesetzlichen Vorschriften und Regelungen folgen würden, wie es das Gesetz unmissverständlich vorschreibt:
Deutsche Renten sind nach der obligatorischen zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a zu versteuern,
was den Finanzämtern absolut nicht in den Kram passt, denn danach sind ausnahmslos alle mittleren und kleinen Renten, deren zu versteuerndes Einkommen zvE niedriger ist als der Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres
- man höre und staune -
STEUERFREI
was die wenigsten der 2 Millionen Bezieher einer deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland wissen.
Viele Beamte folgen dem ungeschriebenen Gesetz
sind für andere gemacht - nicht für Steuerbehörden, insbesondere nicht für die in Mecklenburg-Vorpommern der Generatiom DDR 2.0
Was jetzt folgt, ist eine mit kriminellen Ambitionen versehene DDR-Beamtenlogik der Mitarbeiter*innen des Finanzamts Neubrandenburg, die seit 2005 zu groß angelegtem Rentensteuerbetrug geführt hat.
Dr. M. Gruel, Amtsleiter des Finanzamts Neubrandenburg
voll verantwortlich für millionenfachen Rentensteuerbetrug
an mehrheitlich hilfsbedürftigen und vielfach kranken alten Menschen mit überwiegend dem Gesetz nach steuerfreien Minirenten von ein paar Hundert €uro im Monat.
Der inländischen Besteuerung unterliegt nur die aus Deutschland bezogene Rente. Dafür können aber auch keine personenbezogenen Abzüge und auch kein (vom Staat jedem Steuerpflichtigen garantiertes) Existenzminimum/Grundfreibetrag (gemäß dem zentralen Steuertarif des EStG § 32a) geltend gemacht werden.
Mit anderen Worten:
Millionen Bezieher*innen einer mehrheitlich dem Gesetz nach steuerfreien deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland werden von einem ostdeutschen Finanzamt mit bis zu €uro 2.200/Jahr nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG um ein Vielfaches höher zur Einkommensteuer veranlagt, aks nach verfassungskonformen Rechtsnormen und dem ultimativen Steuertarif § 32a des EStG zulässig ist.
2 Millionen Bezieher*innen einer deutschen Rente werden von einem ostdeutschen Renten-Zentral-Finanzamt der Generation DDR 2.0 dafür bestraft, weil sie ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Das ist noch nicht alles. Das Finanzamt legt noch einen drauf.
.
Bei nicht termingerechter Zahlung wird rücksichtslos durch Rentenkürzungen zwangsvollstreckt trotz
.
Fehlens eines vollstreckbaren Titels im Rahmen eines vorgeschalteten Erkenntnisverfahrens vor Gericht als Leistungsurteil.
Dieses ostdeutsche Provinzfinanzamt maßt sich an, über höchstrichterliche Gerichtskompetenzen zu verfügen trotz Fehlens eines vollstreckbaren Titels.
Den Rentenversicherungsträgern wird kurzerhand - ebenfalls rechtswidrig - eine "Anordnung des Steuerabzugs" befohlen. Kommen die Befehlsempfänger den nicht rechtskräftigen sprich illegalen Steuerforderungen nach und führen die Rentenkürzungen an das Finanzamt ab, machen sie sich der Beihilfe zum Betrug des FA NBB nach § 27 StGB schuldig, was das Finanzamt jedoch nicht im Geringsten stört.
RIA WELTWEIT
Mit der vorerwähnten Aussage werden seit 2005 millionen des Einkommensteuergesetzes und der damit verbundenen Rechtsprechung höchstrichterlicher Instanzen wie BVerfG und EuGH unkundige, mehrheitliche hilfsbedürftige Renter*innen von ostdeutschen Finanzbehörden der Generation DDR 2.0 rechts- und gesetzeswidrig mit Steuerforderungen von ein paar tausend €uro pro Jahr regelrecht erpresst, über den Tisch gezogen, skrupellos abgezockt, in die Altersarmut und vielfach in den Ruin und Tod getrieben wegen Fehlens ausreichender Mittel für lebenserhaltende Medikamente.
Seit 2005 in millionen Fällen inzwischen zum milliardenschweren Steuerbetrug eskaliert
Begangen seit 18 Jahren von einer
ostdeutschen Steuerbehörde
der
Generation DDR 2.0
Und noch einmal
Es geht seit 2005 um die Nichtbefolgung von
Urteilen mit ultimativer Gesetzeskraft
des BVerfG und des EuGH in Bezug auf die rechtswidrige Versagung des steuerrechtlichen Grundfreibetrags/Existenzminimus durch ostdeutsche Steuerbehörden -
.
BVerfG Urteil v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
und 1735/00
Nach der Rechtsprechung des BVerfG muss dem Steuerpflichtigen so viel verbleiben, wie es zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts bedarf unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) - Existenzminimum; BVerfG-Beschluss vom 25.9.1992 2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91, BVerfGE 87, 153; BFH-Urteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, Rz 115).
sowie
EuGH-Urteil Slg. 1996, I-3089
Anrecht auf den Grundfreibetrag
Die nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ist
gemeinschaftsrechtswidrig
aber auch
EuGH-Urteil 12.06.2003 – C-234/01
Anrecht auf den Grundfreibetrag
Die Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags führt zu einer gemeinschaftsrechtswidrigen Diskriminierung, die der Gerichtshof im Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 abgelehnt habe.
Begründung und Beweisführung
Die Nichtbefolgung der
Urteile mit Gesetzeskraft
hat bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Millionen deutschen Renten nach dem verfassungswidrigen
§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStG,
der die Versagung des vom Staat jedem Steuerpflichtigen garantierten Existenzminimums/Grundfreibetrags zum Inhalt hat, zum
Erlass von Millionen Steuerbescheiden
durch das ostdeutsche Zentral-
geführt, die
ungültig sind und keine Rechtskraft besitzen,
was durch das nachstehende Statement dieses Finanzamts auch noch amtlich und schriftlich bestätigt wurde.
.
05.07.2014
Statement des Finanzamts Neubrandenburg
Amtliches Schreiben des FA NBB Frau Stjopkin an Johann Kaiser, den Initiator dieses Webportals und Gründer des Rentensteuer-Aktivistenbunds RIA WELTWEIT:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA
Soll heissen:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen der nachstehenden Institutionen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA:
.
Europäischer Gerichtshof - EuGH
Bundesverfassungsgericht - BVerfG
Bundesgerichtshof - BGH
Bundesfinanzhof - BFH
Bundesministerium der Justiz - BMJ
Bundesministerium der Finanzen - BMF
Deutscher Bundestag
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Finanzgericht Düsseldorf
Interdisziplinäres Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) der Universität Hamburg
Einkommensteuergesetz § 32a - EStG
.Ein Finanzamt - eines von 640 deutschen Finanzämtern - gegen den Rest der Welt.
.
Ein ostdeutsches Finanzamt der Generation DDR 2.0, das nachweisbar die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland und die des EuGH seit nunmehr 18 Jahren
nicht befolgt,
was eindeutig strafrechtlichen Vergehen nach § 263 Betrug, § 339 StGB Rechtsbeugung und § 31 Abs. 2 BVerfGG entspricht.
Finanzkriminalität/Steuerbetrug im Milliardenbereich
Das im Jahre 2014 von Frau Stjopkin äußerst befremdliche Statement mit rückwirkenden Steuerforderungen bis 2007 von insgesamt € 17.192 durch 19 Steuerbescheide für 13 Jahre bei einem zu versteuernden Einkommen von durchschnittlich 4.000/Jahr einer bis dahin unbekannten ostdeutschen Steuerbehörde war der Auslöser, das System kritisch zu hinterfragen und die Gründung von RIA WELTWEIT sowie die Erstellung dieses alternativen Whistleblower-Webportals in die Wege zu leiten.
Absolut zutreffendes Zitat in der deutschen Presse:
Steuerschlamassel im ostdeutschen Renten-Zentral-
22.05.2023
Wirkung der Entscheidungen des BVerfG
Nachstehend der Link zum Bericht des BVerfG
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden (vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG).
Bestimmte Entscheidungen des BVerfG, insbesondere über die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm, haben Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 BVerfGG) und gelten daher über den Einzelfall hinaus.
Ein verfassungswidriges Gesetz erklärt das Bundes-verfassungsgericht im Regelfall für nichtig. Die Nichtigkeit wirkt auch in die Vergangenheit und führt rechtlich gesehen zu einem Zustand, als ob das Gesetz niemals erlassen worden wäre.
Das beste Beispiel für die Nichtigkeit eines verfassungswidrigen Gesetzes ist
§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStG,
der die Versagung des vom Staat jedem Steuerpflichtigen garantierten Existenzminimums/Grundfreibetrags zum Inhalt hat.
Dieser Teil des § 50 EStG war seit 2005 und ist auch derzeit noch die Grundlage des ostdeutschen Renten-Zentralfinanzamt Neubrandenburg für die Veranlagung zur Einkommensteuer von Millionen deutschen Renten, wie auf allen Steuerbescheiden explizit ausgewiesen und unmissverständlich bestätigt ist.
Damit liefert das FA NBB eindeutig die Beweisführung für die Nichtigkeit all seiner Millionen verfassungswidriger Rentensteuerbescheide.
Darüber hinaus ist das ein weiterer Beweis, dass das Steuererhebungsverfahren des FA NBB nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG in Millionen Fällen seit 2005 gegen § 31 Abs. 2 BVerfGG verstösst und somit gegenstandslos geworden ist.
Denn:
Die Urteile sowohl des BVerfG als auch des EuGH in Bezug auf die Versagung des Grundfreibetrags/Existenzminimums
haben unwiderruflich
!!! Gesetzeskraft !!!
was im ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg seit Jahrzehnten als unbekannt vorgegeben wird, denn in allen Millionen Steuerbescheiden dieses Amtes ist seit 2005 die Versagung des Grundfreibetrags/Existenzminimus nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG die Grundlage für die Veranlagung deutscher Renten zur Einkommensteuer.
Urteile und Rechtsprechung von BVerfG und EuGH mit auch für das FA NBB ultimativ bindender Gesetzeskraft werden ignoriert und/oder als nicht akzeptabel oder nicht rechtskräftig abgetan.
Siehe auch Seite 6 und 7 - Gerichtsurteile
Das alles
Alle Millionen seit 2005 erlassenen
Rentensteuerbescheide
des ostdeutschen Renten-Zentral-
sind ungültig und nicht rechtskräftig.
Die auf diese Art und Weise seit 2005 "erwirtschaftete", gegen Recht und Gesetz verstoßende illegale Einkommensteuer, bewegt sich inzwischen im Milliardenbereich,
was im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland niemanden zu stören scheint - auch nicht die Justizbehörden.
Das ostdeutsche Renten-Zentralfinanzamt Neubrandenburg belügt und betrügt seit 2005 Millionen mehrheitlich hilfsbedürftige und kranke alte Menschen und weist seit Monaten rechts- und gesetzesunterlegte Widersprüche und Beschwerden aufgebrachter Rentner*innen rigoros zurück, anstatt Rede und Antwort zu stehen.
Die Anzahl der Rentner*innen, die den extrem folgenschweren Betrügereien des FA NBB auf die Schliche gekommen sind, wächst rasant an, nicht zuletzt durch RIA WELTWEIT und dieses weltweit einsehbare Webportal.
Mit diesen Steuerbescheiden war das Finanzamt in der Lage, abseits des öffentlichen Interesses seit 2005 - und auch heute noch - mit strafrechtlichen Maßnahmen milliardenschwere illegale Steuereinnahmen zu "erwirtschaften", was nach verfassungskonformer deutscher Rechtsprechung und der des EuGH seit 1996 rechtswidrig sprich verboten ist und gemäß StGB zu folgenschweren strafrechtlichen Vergehen geführt hat und auch weiterhin führt, wenn diesem schändlichen Treiben nicht bald von den zuständigen Justizorganen ein Ende gesetzt wird, wonach es derzeit jedoch nicht aussieht.
des ostdeutschen Renten-Zentral-
Fehlanzeige
.
Die Folgen dieser rechtswidrigen Steuererhebung sind verheerend. Millionen Bezieher*innen einer deutschen Rente werden um ein Vielfaches erhöhte Steuern bis zu €uro 2.200 im Jahr auferlegt, obwohl die große Mehrheit dieser Personen dem Gesetz nach STEUERFREI ist aufgrund ihrer niedrigen Renten von ein paar hundert €uro im Monat, was das FA NBB jedoch nicht im Geringsten stört.
Werden die rechtswidrigen Steuerforderungen des Finanzamts nicht fristgerecht beglichen, wird ebenfalls im Widerspruch zu verfassungskonformen Rechtnormen, Steuergesetzen und Rechtsprechung des BVerfG und der des EuGH rücksichtslos zwangsvollstreckt.
Das sagt der Gesetzgeber:
Das ultimative "Grundgesetz" des
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif (1)
Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
die in der breiten Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt ist.
Das zu versteuernde Einkommen (zvE)
wird seit 2005 in Millionen Fällen von der ostdeutschen zentralen Rentensteuerbehörde
im totalen Widerspruch sowohl zu verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und Steuergesetzen, als auch im Widerspruch zu höchstrichterlicher deutscher Rechtsprechung von BVerfG, BGH, BFH, Bundestag und der des EuGH, nicht als Steuerbemessungsgrundlage (StBG) des zentralen Einkommen-steuertarifs (amtliche Steuertabelle) des § 32a EStG angewandt, sondern statt dessen kommt fast ausschließlich ein fiktives, strafrechtlich manipuliertes zvE zur Anwendung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die Versagung des jedem Steuer-pflichtigen vom Staat garantierten Existenzminimums/ Grundfreibetrags zum Inhalt hat, was bei gewerbsmäßiger, vorsätzlicher Anwendung dem Gesetz nach den straf- und zivilrechtlichen Vergehen entspricht:
Betrug/Amtsmissbrauch § 263 StGB
Rechtsbeugung § 339 StGB
Abgabenordnung AO
§ 125 AO - Nichtigkeit des Verwaltungsakts (Steuerbescheid)
§ 129 AO - Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
§ 130 AO - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
§ 139 BGB - Bei Teilnichtigkeit ist ein Rechtsgeschäfts im Ganzen nichtig
ostdeutscher Steuerbehörden der Generation DDR 2.0
Seit Jahren die Justizbehörden auf Lokal-, Landes- und Bundesebene mit Hinweisen und Anzeigen zum Einschreiten ersucht, reagieren diese stets wie folgt:
17.05.2023
Um belastende Emails und unangenehme Fragen von RIA WELTWEIT in Bezug auf rechts- und gesetzeswidrige Versteuerung von Millionen Renten in Zukunft zu vermeiden und dazu Stellung beziehen zu müssen, hat das Finanzamt Neubrandenburg die Emailadresse von RIA WELTWEIT blockiert.
So werden Probleme mit Recht und Gesetz von der neuen Generation DDR 2.0 in ostdeutschen Behörden gelöst.
RIA WELTWEIT mit seinen 13.264 Mitgliedern weltweit - Tendenz steigend - folgt dem Aufruf des früheren Bundespräsidenten und ruft die ostdeutschen Finanz- und Justizorgane in Mecklenburg-Vorpommern zur Ordnung unter Zugrundelegung und strikter Befolgung der in diesem Internetauftritt detailliert dokumentierten verfassungs- und gesetzeskonformen Beweisführung.
Ein auf Recht und Gesetz basierender Beweis, dass die Millionen Steuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg seit 2005
mit deutscher Rechtsprechung und der des EuGH vereinbar sind,
konnte bisher von Niemanden erbracht werden - weder vom Finanzamt Neubrandenburg noch vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, obwohl dafür inzwischen eine
Erfolgsprämie von €uro 5.000,--
ausgesetzt wurde.
Was sagt uns das???
Die Millionen nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG erstellten Rentensteuerbescheide des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg sind unwidersprochen strafrechtlich manipuliert und somit
nicht rechtskräftig sprich ungültig!
Gegenbeweise gibt es keine!.
Man höre und staune
Finanzkriminalität/Geldwäsche, von Behörden verübt, sind gemäß ostdeutscher Justizorgane keine kriminellen Vergehen als solche, sondern stellen, wie im Monatsbericht 04/2019 des BMF sehr poetisch deklariert ist, eine
bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung
und
proaktive Betreuung der Steuerpflichtigen
durch das Finanzamts Neubrandenburg dar.
Das ist organisierte Kriminalität vom Feinsten der Generation DDR 2.0 ostdeutscher Finanzbehörden.
Die MAFIA lässt grüssen.
Im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland
Schreiben Sie uns!
info@riaweltweit.com
.
ausserdem
Synonym für strafrechtlich manipulierte Steuerbescheide
Widersprüche gegen ungültige/strafrechtlich manipulierte Steuerbescheide werden mit absurden, nicht nachvollziehbaren und darüber hinaus rechtswidrigen Argumenten rigoros abgelehnt. Nicht bezahlte, um ein Vielfaches erhöhte illegale Steuerforderungen, die im totalen Widerspruch stehen zu höchstrichterlicher deutscher Rechtsprechung und der des EuGH, werden rücksichtslos mit Zwangsvollstreckungs-maßnahmen eingezogen durch ebenfalls rechtswidrige Steuerabzüge von den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen der Rentenversicherungsträger wie der DRV Bund, durch einen Befehl - "Anordnung eines Steuerabzugs" - trotz Fehlens eines vollstreckbaren Titels im Rahmen eines gesetzlich vorgeschrie-benen Erkenntnisverfahrens vor Gericht als Leistungsurteil, womit sich die Rentenversicherungen der Beihilfe zum Betrug des Finanzamts Neubrandenburg gemäß § 27 StGB strafbar machen.
Und noch einmal
Finanzkriminalität/Geldwäsche im Milliardenbereich
Seit 1996
Eklatante Verstöße
gegen verfassungskonforme Rechtsnormen und Steuergesetze der
Generation DDR 2.0
Was hat man unter diesem Begriff zu verstehen?
Das sind, wie inzwischen in der breiten Öffentlichkeit hinreichend bekannt ist, die mehrheitlich "ostwärts" orientierten Finanzbehörden des ostdeutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern mit der unter heftiger Kritik stehenden und ebenfalls "ostwärts" orientierten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und den daraus resultierenden folgenschweren steuerrechtlichen Nachteilen für Millionen betroffene Rentner*innen mit Wohnsitz im Ausland.
Zitat des früheren Wirtschaftsministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten von MV, Harry Glawe (CDU) in einem Interview mit dem NDR Anfang März 2023:
Die Spatzen hätten schon lange in den Finanzämtern von den Dächern gepfiffen, dass dort Dinge gelaufen sind, die man nicht verstehe.
Zitat des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU) Ende Mai 2021: "Im Osten haben wir es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind". Ein Teil der Bevölkerung habe "gefestigte nicht demokratische Ansichten".
Eindeutig eine neue
diktatursozialisierte
Generation DDR 2.0
!!! Menschen ohne Moral und Gewissen!!!
die keine Skrupel haben, unter Mißachtung verfassungskonformer deutscher Rechtsnormen und Steuergesetze Millionen alten, mehrheitlich hilfsbe-dürftigen und kranken Menschen durch milliarden-schweren Rentensteuerbetrug ihr vom Staat garantiertes Existenzminimum gemäß § 32a EStG zu versagen und sie somit in die Altersarmut und in den Ruin zu treiben.
seit Jahrzehnten bewusst und vorsätzlich verübt und skrupellos praktiziert von einer gewissenlosen Clique
ostdeutscher Beamtenschaft
Die zuständigen ostdeutschen Justizorgane von Mecklenburg-Vorpommern sehen das alles nicht so eng.
Seit 2005 vorsätzlich falsche und somit strafrechtliche Steuererhebung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG bis zu €uro 2.200/Jahr auf Millionen mehrheitlich dem Gesetz nach
steuerfreie Kleinrenten
durch ostdeutsche Finanzbehörden -
rechtswidrig gemäß Rechtsprechung höchster deutscher Gerichtsinstanzen und der des EuGH.
Ein klassischer Fall von
Finanzkriminalität/Geldwäsche
Seit Jahrzehnten illegale, rechtswidrige Steuereinnahmen im Milliardenbereich des ostdeutschen Nur-Renten-Finanzamts Neubrandenburg werden umfunktioniert und gemäß Monatsbericht 04/2019 des BMF von Amts wegen
"blütenrein gewaschen"
und in Amtssprache heroisch präsentiert als
"Bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung"
des ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg
und
"Proaktive Betreuung der Rentner"
der Finanzbehörden von Mecklenburg-Vorpommern
.
Das ist - sorry -
von Millionen mehrheitlich hilfsbedürftigen alten Menschen mit steuerfreien Kleinrenten durch diktatursozialisierte ostdeutsche Behörden der Generation DDR 2.0
Voll verantwortlich ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, dem die Steuerhoheit obliegt sowie
und
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
Im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland
des ostdeutschen, bekanntlich nach Russland orientierten Zentralamts für die rechts- und gesetzeswidrige Besteuerung von - dem Gesetz nach - mehrheitlich steuerfreien Niedrigrenten
Generation DDR 2.0
Darüber besteht kein Zweifel - wie der Umgang mit Recht und Gesetz insbesondere der ostdeutschen Finanz- und Justizbehörden von Mecklenburg-Vorpommern unter
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
immer wieder auf's Neue unter Beweis stellt.
Milliardenschwere Finanzkriminalität/Geldwäsche
des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern unter Ministerpräsidentin
Manuela Schwesig
Rentensteuerbetrug im Milliardenbereich
seit 2005
.
Um ein Vielfaches zu hohe Versteuerung deutscher Renten mit Millionen strafrechtlich manipulierten Steuerbescheiden.
Im Vergleich dazu ist die GAZPROM-Affaire eine Bagatelle.
Für MP Schwesig ist das
.
r
Rechtswidrige/strafrechtliche Steuererhebung
nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG mit Millionen strafrechtlich manipulierten Steuerbescheiden des (ost-)deutschen
NUR-RENTEN-ZENTRAL-
Generation DDR 2.0
Neue Behörde gegen Geldwäsche
Ziel ist "schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität"
Eine begrüßenswerte Initiative, der sich RIA WELTWEIT inzwischen vollumfänglich angeschlossen hat.
Generation DDR 2.0
Millionen ungültige Rentensteuerbescheide
Alle seit 2005 erlassenen Millionen Steuerbescheide des NUR-RENTEN-ZENTRAL-Finanzamts Neubrandenburg sind wegen strafrechtlich manipulierter Steuerbescheide mit fiktiven, um ein Vielfaches zu hohen, nicht realen zu versteuernden Einkommen (zvE) nach § 50 EStG, der die rechtswidrige Versagung des JEDEM Steuerpflichtigen vom Staat garantierten Einkommensteuer-Grundfreibetrags zum Inhalt hat, nach § 129 und § 173 AO fehlerhaft, dadurch nicht rechtskräftig, somit ungültig und müssen aufgehoben oder geändert werden,
was vom Finanzamt Neubrandenburg seit 2005 im Widerspruch zu verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen kategorisch abgelehnt wird und somit den strafrechtlichen Vergehen entspricht:
.
Betrug/Amtsmissbrauch § 263 StGB
Rechtsbeugung § 339 StGB
Abgabenordnung AO
§ 125 AO - Nichtigkeit des Verwaltungsakts (Steuerbescheid)
§ 129 AO - Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
§ 130 AO - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
§ 139 BGB - Bei Teilnichtigkeit ist ein Rechtsgeschäfts im Ganzen nichtig
Was wurde bisher dagegen unternommen?
Es wurden seit Jahren Hinweise gegeben und Anzeigen erstattet bei Justizbehörden auf lokaler, Landes- und Bundesebene
sowie bei der
polizei.berlin.de
gegen die Deutsche Rentenversicherung DRV wegen Beihilfe zum Betrug nach § 27 StGB
25.04. und 10.05.2023
.
(ost-) deutscher Finanzbehörden
per E-mail u.a. an
Amtsanwaltschaft Berlin am 10.05.2023
Amtsanwalt Brömel unter AZ 3014 UJs 531/23
Bundesjustizministerium poststelle@bmjv.bund.de;
poststelle@bzst.bund.de;
poststelle@landtag-mv.de;
poststelle@stk.mv-regierung.de;
Manuela.Schwesig@stk.mv-regierung.de
verwaltung@gsta-rostock.mv-justiz.de
lamprecht-ut@bmj.bund.de;
internetwache-pp.neubrandenburg@polmv.de;
bundesfinanzhof@bfh.bund.de;
direktor@landtag-mv.de;
TeamDRH@bmf.bund.de;
kanzleiabsendung@bmjv.bund.de;
.
sowie an weitere 364 Adressen des öffentlichen Lebens einschl. der Presse, Funk und Fernsehen auf nationaler und internationaler Ebene.
Ein in der Bundesrepublik Deutschland bisher einmaliges Verbrechen ostdeutscher Behörden der Generation DDR 2.0 an Millionen mehrheitlich kranken und hilfsbedürftigen alten Menschen darf nicht ungesühnt bleiben.
RIA WELTWEIT
15.04.2023
Jahrelange sorgfältig durchgeführte Recherchen von fachkompetenten RIA WELTWEIT-Mitarbeitern und anderen Insidern weltweit haben ergeben, was
Millionen nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG erstellte Rentensteuerbescheide des
ostdeutschen
NUR-RENTEN-ZENTRAL-
Generation DDR 2.0
SIND NULL UND NICHTIG,
weil sie im totalen Widerspruch stehen zur deutschen Rechtsprechung
von
Europäischer Gerichtshof EuGH
Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesgerichtshof BGH
Bundesfinanzhof BFH
Deutscher Bundestag
Finanzgericht Düsseldorf
FG Mecklenburg-Vorpommern
Diese Steuerbescheide sind mit verfassungskonformen Rechtsnormen und dem zentralen Einkommensteuertarif des § 32a EStG unvereinbar, besitzen keinerlei Rechtskraft und müssen gemäß § 129/173 AO berichtigt und/oder neu erstellt werden mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen einschl. horrenden Steuerrückvergütungen (Tax Returns).
zur
Aktion Bonus 5000
13.04.2023
an alle Steuerexperten
insbesondere an die Mitarbeiter des
Generation DDR 2.0
- die von dieser Aktion mehrfach Kenntnis erhalten haben -
Aktion Bonus 5000
Wer kann beweisen, dass alle nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG erstellten Millionen Rentensteuerbescheide des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg nicht strafrechtlich manipuliert sind?
Unwiderlegbare Beweise werden prämiert mit einem
Bonus
von
Euro 5.000,--
Bis zun 25.05.2023 eingegangene Zuschriften: 0
an
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Dieses Finanzamt versteuert, wie auf allen Millionen Rentensteuerbescheiden explizit ausgewiesen ist, seit 2005 deutsche Renten um ein Vielfaches höher, als nach verfassungskonformen Steuerrechtsnormen zulässig ist.
Dass es dabei nicht um Kleingeld geht, dürfte wohl unumstritten sein.
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18.04.2023
an alle Millionen Auslandsrentner*innen
Was in Rentnerkreisen nicht bekannt ist:
Lasst Euch nicht vom Finanzamt Neubrandenburg für dumm verkaufen, indem Ihr den Forderungen des FA nachkommt und Daten, Bescheinigungen, ausgefüllte Formulare und Steuererklärungen dem FA zur Verfügung stellt.
Das Finanzamt muss den Sachverhalt ermitteln und alle erforderlichen Daten beschaffen und nicht die Rentner*innen.
Abgabenordnung (AO)
§ 88 Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
11.04.2023
Das ostdeutsche NUR-RENTEN-Sonder-Finanzamt Neubrandenburg droht einem hilfsbedürftigen, hochbetagten und schwerkranken Rentner mit der Zwangsvollstreckung von Verzugszinsen für 2018 in Höhe von €uro 0.00, wenn dieser Betrag wegen nicht gezahlter Einkommensteuer auf die dem Gesetz nach STEUERFREIE Altersrente nicht fristgerecht bezahlt wird.
Missachtung und Missbrauch
der demokratischen Rechte der verfassungskonformen Steuerrechtsnorm des
§ 32a
durch das ostdeutsche
NUR-RENTEN-ZENTRAL-
mittels rechts- und gesetzeswidriger Versagung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags zur Bestreitung des Existenzminimums
Nachstehend die den Grundfreibetrag betreffenden
verfassungskonformen Steuerrechtsnormen
des Gesetzgebers
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Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird.
Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).
Einkommensteuertarif
§ 32a
1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
2 Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2023 jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1 bis 10 908 Euro (Grundfreibetrag): 0;
Seit 2005 werden diese obligatorischen Steuerrechtsnormen
missachtet und missbraucht
mittels Millionen strafrechtlich manipulierter Steuerbescheide des ostdeutschen
Generation DDR 2.0
mit dem Ergebnis, dass - man höre und staune - alle seit 2005 erlassenen Steuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg null und nichtig sind und keine Rechtskraft besitzen.
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Und so sieht das in der tagtäglichen Praxis aus:
1. Der Grundfreibetrag wird, wie man auf allen Millionen Steuerbescheiden des Finanzamts Neubrandenburg nachlesen kann, nicht als steuerfrei behandelt, sondern er wird nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG absolut rechtswidrig im totalen Widerspruch zu den verfassungskonformen Steuerrechtsnormen voll versteuert, was den strafrechtlichern Delikten den Strafgesetzbuches entspricht:
Betrug/Amtsmissbrauch - § 263 StGB
Rechtsbeugung - § 339 StGB
2. Dieses Verfahren, das die Versagung des Grundfreibetrags zum Inhalt hat - ist seit 1996 verboten von EuGH, BVerfG, BGH, BFH, Finanzgericht Düsseldorf, FG Mecklenburg-Vorpommern und dem Bundestag, wird aber trotz der Verbote "sehr erfolgreich" seit 2005 vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg angewandt, um auf diesem Wege um ein Vielfaches höhere Steuern einzunehmen, als nach deutschen Rechtsnormen zulässig ist.
3. Die tarifliche Einkommensteuer wird nicht nach dem auf jedem Steuerbescheid explizit ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen (zvE) bemessen, sondern nach einem fiktiven, um den Grundfreibetrag erhöhten zvE.
Wichtig zu wissen:
4. Nicht fristgerecht bezahlte Steuerforderungen werden absolut rechtswidrig mittels
Anordnung des Steuerabzugs
durch Zwangsvollstreckungsmassnahmen von der DRV - Deutsche Rentenversicherung Bund - und anderen Rentenversicherungsträgern eingefordert
ohne Vorlage eines vollstreckbaren Titels im Rahmen eines vorgeschalteten Bekenntnisverfahrens vor Gericht als Leistungsurteil.
zur neutralen Überprüfung von Steuerbescheiden des ostdeutschen
NUR-RENTEN-Sonder-
Generation DDR 2.0
durch das Bundesministerium der Finanzen BMF -
der höchsten deutschen Steuerbehörde.
Weitere Details auf Seite 12
Millionen Rentner*innen mit Wohnsitz im Ausland erheben die verfassungs- und steuerrechtlich absolut korrekte Forderung, dass ihre Renten - wie in Deutschland üblich - nach dem obligatorischen Grundtarif des EStG § 32a versteuert werden,
nicht mehr und nicht weniger/
Groß angelegte, perfekt organisierte, von den zuständigen Justizbehörden ignorierte/gedeckte Behördenkriminalität im Milliardenbereich -
in Deutschland
Seit 2005 in millionen Fällen
"sehr erfolgreich" praktiziert vom ostdeutschen Sonder-
Generation DDR 2.0
Selbst derart harte Anschuldigungen und Titulierungen können den Gesetzesbrecher der Nation nicht dazu bewegen, sich zu verteidigen und für seine, wenn auch absolut falsche Einschätzung der Rechtslage, einzustehen und sich zu rechtfertigen.
Für Amtsleiter Gruel ist die Steuererhebung auf Millionen deutsche Renten mit der von EuGH, BVerfG und dem Deutschen Bundestag als rechtswidrig erklärten Versagung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und anderen staatlich garantierten Steuernachlässen sowie die Nichtanwendung des obligatorischen ESt-Grundtarifs (amtliche Steuertabelle) nach § 32a EStG rückwirkend bis 2005
was im Laufe der Jahre mittels strafrechtlich manipulierter Steuerbescheide zu absolut illegalen, rechtswidrigen Steuereinnahmen geführt hat, die inzwischen im Milliarden-€uro-Bereich liegen.
Was niemand weiß:
Mehr als 80 % aller vom FA NBB zur ESt veranlagten Einkünfte/Altersrenten sind niedriger als der steuerliche Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres und somit nach verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen STEUERFREI.
Ist das auf jedem Steuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen zvE höher als der Grundfreibetrag, wird - deutschen Steuerrechtsnormen zufolge - nur das den Grundfreibetrag übersteigende zvE nach § 32a EStG versteuert,
was das FA NBB jedoch nicht daran hindert, diese Einkommen mit um ein Vielfaches höheren Steuern zu belegen, als nach deutschen Steuerrechtnormen mit § 32a EStG zulässig ist.
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Das ist ostdeutsche Behördenkriminalität in Reinform.
Da erübrigt sich jeder weitere Kommentar
Aktuelle Berichte in der deutschen Presse
Druck auf Schwesig und Geue wächst
nicht nur wegen Gazprom und der verbrannten Steuerakte
Foto: www.nordkurier.de
Manuela Schwesig
Schwesig immer tiefer im Kreml-Sumpf - der Kanzler muss endlich aufräumen!
Im Fall der Schweriner „Umweltstiftung“ gibt es jetzt auch noch Steuerhinterziehungsvorwürfe. Der Rücktritt von Schwesig ist überfällig, kommentiert Georg Anastasiadis.
www.merkur.de
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