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Aktualisiert
mit redaktioneller Überarbeitung einiger Texte in dieser Themenwelt am
26. Mai 2022
mit "Liebesbrief" an die Amtsleitung des
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Zur RIA WELTWEIT
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Zitat von Dr. Gustav Heinemann
Bundespräsident 1969-1974
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet!
Dass demokratische Rechte insbesondere durch die ostdeutsche Regierung von Mecklenburg-Vorpommern unter Minister-präsidentin Manuela Schwesig missachtet und auf's Gröbste verletzt werden, kann aufgrund erdrückenden Beweismaterials nicht mehr - wie bisher - geleugnet werden, was seit Jahrzehnten zu milliardenschweren illegalen Steuereinnahmen geführt hat, die in der breiten Öffentlichkeit bundesweit bisher nicht bekannt waren, jetzt aber - kritisch hinterfragt - der Öffentlichkeit aufgrund von gesetzesunterlegten Fakten schonungslos offengelegt werden.
Ein ostdeutsches Finanzamt als ausführendes Staatsorgan kassiert über Jahrzehnte Milliarden illegale Einkommensteuer von mehrheitlich hilfsbedürftigen alten Menschen, die ihrer niedrigen Renten zufolge, eigentlich STEUERFREI sind - ein schändliches Verbrechen der Extraklasse.
RIA WELTWEIT sieht in dem weisen Aufruf des früheren Bundespräsidenten eine Verpflichtung, zusammen mit Tausenden Rentnerinnen und Rentnern die Regierung zur Ordnung zu rufen wegen Missachtung demokratischer Rechte bei der Besteuerung deutscher Renten nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und sogenanntem Progressionsvorbehalt; Werkzeuge für Finanzämter, insbesondere für das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA, die ihnen betrügerische Versteuerung in großem Umfang ermöglichen, und worunter sich Rentnerinnen und Rentner absolut nichts vorstellen können.
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Weitere Einzelheiten zu diesem extrem komplexen Thema - sorgfältig recherchiert, analysiert und mit Faktencheck detailliert dokumentiert - sind verfügbar auf diesem Webportal.
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
Gravierende milliardenschwere
des ostdeutschen
Zitat in einem amtlichen Schreiben vom 30.09.2019 an
RIA WELWEIT:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.
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AO - Abgabenordnung § 129 und § 173
EStG § 32a und § 50 Abs. 1 Satz 2
EuGH-Urteil Slg. 1996, I-3089
EuGH 2003 C-234/01
EuGH BStBL 2003, 859 RZ. 48
Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesfinanzhof BFH
Bundesgerichtshof BGH
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Die grundlegenden Verfahrensfehler des FA NBB RiA basieren nach § 129 AO auf offenbaren Unrichtigkeiten beim Erlass von mehreren Millionen Verwaltungsakten (Steuerbescheiden) und entsprechen gemäß Strafgesetzbuch somit in allen Punkten den nachstehenden kriminellen Vergehen.
1. Straftatbestände nach §§ 263, 339, 123, 302 StGB und § 129 AO
Nichtanwendung der ultimativen zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a bei der steuerlichen Veranlagung von deutschen Renten zur Einkommensteuer
2. Straftatbestände nach §§ 263, 339, 123, 302 StGB und § 129 AO
Einkommensteuererhebung auf deutsche Renten nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die Versagung des Grundfreibetrags vorschreibt. Dazu ein Grundsatz-Urteil des EuGH von 1996:
Slg. 1996, I-3089: Die nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ist gemeinschaftsrechtswidrig.
3. Straftatbestände nach §§ 263, 339, 123, 302 StGB und § 129 AO
Die durch das FA NBB in Millionen Fällen vorgenommene Versagung des gesetzlich jedem Steuerpflichtigen vom Staat in verfassungsrechtlichen Vorschriften garantierten Einkommensteuer-Grundfreibetrags gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG wurde nicht nur vom EuGH als rechtswidrig erklärt und verboten, sondern auch aufgrund weiterer Grundsatzurteile und Entscheidungen von
EuGH 2003 C-234/01
EuGH BStBL 2003, 859 RZ. 48
Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesfinanzhof BFH
Bundesgerichtshof BGH
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Wortlaut der Urteile und Entscheidungen sind verfügbar unter
https://www.riaweltweit.com/seite-15---gerichtsurteile.html
4. Straftatbestände nach §§ 263, 339, 123, 302 StGB und § 129 AO
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) auf jedem der vom FA NBB ausgefertigten Millionen Steuerbescheide wird nicht als tarifliche Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage herangezogen, sondern ein um +/- € 9.000 je nach Veranlagungsjahr erhöhter fiktiver Betrag, der zu um ein Vielfaches höheren Steuerbeträgen führt, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist und gemäß StGB eine lange Liste krimineller Vergehen ergibt.
5. Straftatbestände nach §§ 263, 339, 123, 302 StGB und § 129 AO
Die gemäß § 173 AO jederzeit mögliche Änderung und/oder Aufhebung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel wird vom FA NBB grundsätzlich abgelehnt.
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Original-Wortlaut des § 173 AO
(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,
1. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen,
2. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen.
6. Straftatbestände nach §§ 263, 339, 123, 302 StGB und § 129 AO
Das FA NBB ändert absolut rechtswidrig in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in unbeschränkt steuerpflichtige Einkünfte, obwohl die Bedingungen für eine solche Änderung nicht gegeben sind, um den sogenannten Progressionsvorbehalt anwenden zu können, der zu einer um ein Vielfaches höheren Steuer führt, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.
7. Straftatbestände nach §§ 263, 339, 123, 302 StGB und § 129 AO
Das FA NBB deklariert absolut rechtswidrig inländische Einkünfte zu ausländischen, nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegenden Einkünften, um mit diesem Schritt die deutschen Einkünfte nach dem sogenannten Progressionsvorbehalt versteuern zu können, der um ein Vielfaches höhere Steuereinahmen ermöglicht als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.
8. Straftatbestände nach §§ 263, 339, 123, 302 StGB und § 129 AO
Einkommensteuergesetz
EStG Grundregel: Deutsche Einkommen müssen in Deutschland versteuert werden - PUNKT! Ausländische Einkommen werden im Ausland versteuert - PUNKT! Das wäre schön. wenn es nicht unzählige Ausnahmen gäbe, die jedoch mit den Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz, dem Bundesamt für Justiz und dem Bundesministerium der Finanzen nicht vereinbar sind wie z.B die beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht - willkommende Produkte für die Finanzämter, Steuerpflichtige nach allen Regeln der Kunst über den Tisch zu ziehen und abzuzocken - wenn auch absolut gesetzeswidrig und mit deutschem Steuerrecht unvereinbar.
Bei der beschränkten Steuerpflicht ist mit § 50 Abs. 1 Satz 2 das Ausland mit im Spiel - Wohnsitz im Ausland, ebenso bei der unbeschränkten Steuerpflicht mit ausländischen Einkünften wie Welteinkommen und Progressionsvorbehalt, was, objektiv betrachtet, gesetzeswidrig ist. Das weiß nur niemand.
Die gesetzgeberischen Ministerien kennen nur eine Steuerpflicht - nicht beschränkt und nicht unbeschränkt, wie aus den Gesetzestexten und aus den Berechnungen mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF zu ersehen ist.
Das bedeutet, dass die Versteuerung deutscher Renten nach dem Progressionsvorbehalt wegen ausländischer, nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegenden Einkünften, mit deutschem Steuerrecht unvereinbar ist und nur eine Versteuerung nach der zentralen Tarifvorschrift des EStG mit § 32a vorgenommen werden darf. Das Ergebnis des BMF-Rechners für Einkommensteuer ist gesetzeskonform und nichts anderes - weder Welteinkommen, Progressionsvorbehalt noch beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht.
Das Beschämende ist, dass niemand in Deutschland bisher darauf gekommen ist oder, anders formuliert, dass alle die Schnauze halten und aufkommende Zweifel im Keim erstickt werden, obwohl es die Wahrheit ist und warum? Weil fast alle mehr oder weniger in diesem riesengroßen, milliardenschweren Schwindel involviert sind.
wo man hinschaut, selbst in Ministerien und anderen Behörden aul Landes- und Bundesebene,
aber trotz alledem
Alle aufgrund § 129 AO erstellten Steuerbescheide sind gemäß § 173 AO aufzuheben oder nach verfassungskonformen Rechts-normen und Steuergesetzen der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a zu berichtigen.
Damit sich jeder von der Richtigkeit der Ausführungen überzeugen kann, nachstehend der Link zum Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF Bundesministeriums der Finanzen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Auszug aus der auf Betrug und Lügen basierenden amtlichen
des
Warum ist der Grundfreibetrag hinzuzurechnen?
Es gibt in Deutschland nur eine Steuertabelle für alle Steuerpflichtigen. In dieser Steuertabelle ist der Grundfrei-betrag schon berücksichtigt, das heißt erst ab dem Grundfreibetrag weist die Steuertabelle einen Steuerbetrag aus,
da beschränkt Steuerpflichtigen kein steuerfreies Existenzminimum in Form des Grundfreibetrages zusteht,
(was eine dreiste, milliardenschwere Lüge ist)
ist der Grundfreibetrag für die Ermittlung der korrigierten Zeile in der Steuertabelle hinzuzurechnen.
Anmerkung von RIA WELTWEIT:
Und warum gibt es nur eine Steuertabelle? Weil die dem Gesetz nach für ALLE Steuerpflichtigen gilt - egal ob beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig; vom FA NBB jedoch gemäß deren Webseite "für die Ermittlung der korrigierten Zeile" gesetzeswidrig korrigiert sprich betrügerisch manipuliert wird, um, wenn auch auf absolut gesetzeswidriger Basis, extrem hohe Steuern einfahren zu können.
Was das FA NBB wohlweislich verschweigt ist, dass diese Art der Besteuerung bereits 1996 mit dem Grundsatzurteil des EuGH Slg. 1996, I-3089 als rechtswidrig erklärt und verboten wurde,
was das FA NBB jedoch nicht im Geringsten stört, geschweige denn die Versteuerung deutscher Renten, so wie es das deutsche Einkommensteuergesetz ultimativ fordert, nach § 32a vorzunehmen.
Wohlgemerkt - die Rede ist nicht von der Cosa Nostra und deren organisierter Kriminalität,
sondern von einem deutschen Finanzamt-
einem ostdeutschen Finanzamt
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Zitat des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU) Ende Mai 2021: "Im Osten haben wir es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind". Ein Teil der Bevölkerung habe "gefestigte nicht demokratische Ansichten".
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Und wer ist letztendlich für alles verantwortlich?
Der Gesetzgeber - noch bis vor Kurzem
jetzt mit neuer Identität
Diese Bundesbehörden üben u.a. neben der Dienstaufsicht für diverse Behörden auch die Rechtsaufsicht aus. Rechtsaufsicht bedeutet:
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Kontrolle, ob alle Gesetze eingehalten werden
was seit Jahrzehnten von Seiten dieser Behörden eindeutig gesetzeswidrig unterlassen wurde und somit mehreren Straftatbeständen des StGB in Millionen Fällen den Weg geebnet hat und auch weiterhin ebnet.
Bestes Beispiel:
mit tatkräftiger Unterstützung und Förderung durch das
Synonym für organisierte Kriminalität
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So etwas hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:
Millionen falsche Steuerbescheide - ausgestellt von einem deutschen Finanzamt,
dem seit Jahren unter heftiger Kritik stehenden ostdeutschen
Man muß diesem Finanzamt jedoch zugute halten, dass es sich bei der Festsetzung der Einkommensteuer auf deutsche Renten streng an den gesetzlichen Vorgaben, wenn auch nur eines Steuerparagraphen orientiert und das in vollem Bewußtsein in Millionen Fällen strikt befolgt:
§ 129 AO
(Abgabenordnung)
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
-.
Für diejenigen, die der deutschen Beamtensprache nicht mächtig sind, heißt das:
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schwerwiegende Fehler bei der Erstellung eines Steuerbescheids
So etwas kann schon mal passieren. Wenn das jedoch vorsätzlich vorgenommen wird und, wie beim in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen FA NBB in Millionen Fällen, dann hört sich das sehr viel anders an, denn dann ist es
Betrug § 263 StGB
Rechtsbeugung im Amt § 339 StGB
arglistige Täuschung § 123 BGB
Amtsmißbrauch § 302 StGB
In diesen Disziplinen ist das besagte Finanzamt unschlagbar.
Und was ist der Grund?
Kriminelles Fehlverhalten der verantwortlichen ostdeutschen Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt und grenzenlose
Profitgier!
Unter Vortäuschung falscher Tatsachen und Anwendung der für Steuerlaien nicht erkennbaren rechtswidrigen und auf Betrug basierenden Besteuerungspraktiken, kann ein Finanzamt um ein Vielfaches höhere Steuern einfordern, als nach deutschen Steuergesetzen zulässig ist.
Nach deutschem Steuerrecht steuerfreie Renten können z.B. in 2020 bis zu € 2.104,-- pro Jahr besteuert werden, was vom ostdeutschen FA NBB bis zum Exzess seit Jahrzehnten in Millionen Fällen "sehr erfolgreich" praktiziert wird. Selbst professionelle Steuerberater, Finanzexperten und sogar Richter an Finanzgerichten blicken da nicht mehr durch, wie erst kürzlich in der deutschen Presse berichtet wurde - ganz zu schweigen von der deutschen Justiz, die in dieser Sache seit 25 Jahren Stillschweigen bewahrt.
Ein raffiniert ausgeklügeltes Steuererhebungsverfahren, das den Weg frei macht für groß angelegten Steuerbetrug im Milliardenbereich durch nicht nachvollziehbares, unbestritten gesetzeswidriges Verhalten des Gesetzgebers, dem
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Bundesministerium der Justiz - Bundesamt für Justiz
die inzwischen der Beihilfe zum Betrug gemäß § 27 StGB beschuldigt und überführt wurden wegen seit 25 Jahren nicht erfolgter Aufhebung sprich Außerkraftsetzung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die gesetzeswidrige Versagung des ESt-Grundfreibetrags bewirkt, die 1996 vom EuGH und später vom BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages als rechtwidrig erklärt und verboten wurde.
Diese Bundesbehörden, die Landesregierung von M-V als auch das FA NBB widersetzen sich somit den EuGH-Grundsatzurteilen Slg. 1996, I-3089, 2003 C-234/01 und BStBL 2003, 859 RZ. 48 (siehe Seite 15 Gerichts-urteile), die im Zuge der gesetzlichen Bindungswirkung von EuGH-Urteilen ultimativ - auch von den vorgenannten Behörden - befolgt werden müssen, was seit 25 Jahren jedoch nicht der Fall ist - und das in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland.
Offizielle Stellungnahme der Behörden:
und die unmissverständliche Bestätigung dafür, dass alle Anschuldigungen berechtigt sind und durch permanentes Schweigen von den Betroffenen nicht geleugnet werden.
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Wie diese Unrichtigkeiten gemäß § 129 AO aussehen, ist nachstehend unter Zugrundelegung verfassungskonformer Rechtsnormen und geltendem Steuerrecht sorgfältig analysiert und dokumentiert.
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Gemäß § 173 AO - Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden - können Unrichtigkeiten sprich Fehler jederzeit ohne zeitliche Begrenzung korrigiert werden, was von diesem Finanzamt - nur von diesem Finanzamt - jedoch seit Jahrzehnten rigoros abgelehnt wird, denn das würde zu extrem hohen Steuerrückvergütungen führen, die man nicht zu leisten gewillt ist, obwohl die rechtswidrige Steuererhebung des FA NBB bereits 1996 vom EuGH verboten wurde.
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Die sich über dem Gesetz wähnenden "Götter" in ostdeutschen Amtsstuben sehen das jedoch nicht so eng.
Betreff: Rechtswidrig erstellte Steuerbescheide eines deutschen Finanzamts
<info@riaweltweit.com> 14. Mai 2022
an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses bisher in Deutschland unbekannte Thema würde den Rahmen dieser Email bei weitem sprengen, weshalb wir Sie um den Besuch unseres Webportals https://www.riaweltweit.com/ bitten möchten, um Ihnen einen in die Tiefe gehenden Eindruck dieses mehrheitlich an hilfsbedürftigen alten Menschen verübten unsäglichen Verbrechens zu verschaffen und somit Ihre Behörde maßgeblich dazu beitragen könnte, diesem Alptraum für Millionen Menschen schnellstmöglich ein Ende zu setzen.
Ihrer Stellungnahme sehen wir und Millionen davon betroffene alte Menschen mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer
Anwalt für Steuer- und Strafrecht
--
RIA WELTWEIT
Rentnerschutzbund
Rechtshilfe in Steuersachen
Pro-bono Mandat
Gebührenfreie Rechtshilfe im Alter
www.riaweltweit.com
https://www.riaweltweit.com/
Neue Horrormeldung über das ostdeutsche
10. Mai 2022
Neueste Recherchen haben ergeben, dass dieses Finanzamt die von der Bundesregierung mit anderen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nicht einhält und deutsche Renten, die gemäß DBA nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen, absolut rechtswidrig besteuert, und dann auch noch, ebenfalls rechtswidrig, um ein Vielfaches höher, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist. Die Einkünfte werden somit doppelt besteuert, was das DBA eigentlich verhindern soll.
Die involvierten Regierungen werden von RIA WELTWEIT über diese Vertragsverletzungen in Kenntnis gesetzt, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Herrn Völchert, stellvertretender Amtsleiter des FA NBB, wurde entsprechend informiert.
Nur ein Beispiel von Tausenden
Details weiter unten auf dieser Seite unter RENTNER WEHRT EUCH und auf Seite 18 Fallbeispiel
Soviel vorab:
Rentner, geboren 1938, inzwishen 84 Jahre alt,
seit 2003 Rentenbezieher mit einer Monatsrente von +/- € 800,--
640 Finanzämtern bundesweit
besteuern Renten nach der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a, wonach die große Mehrheit der Renten als steuerfrei gilt.
Steuerforderung €uro 0,00
Das in Mecklenburg-Vorpommern ansässige und mit bundesweiten Sondervollmachten ausgestattete Finanzamt Neubrandenburg RiA besteuert deutsche Renten nicht, wie es das Gesetz vorschreibt, nach § 32a EStG, sondern, eigenem Bekunden zufolge, nach "Sondervorschriften" und "inter-national anerkannten Grundsätzen", die 1996 vom EuGH verboten wurden, was im FA NBB jedoch niemanden stört und bewußt außer Acht gelassen wird.
Steuerforderung des FA NBB
€ 17.192,--
mit 18 Steuerbescheiden für 12 Jahre
Dieses an Unverschämtheit und Charakterlosigkeit alten Menschen gegenüber nicht mehr zu überbietende Ereignis war vor Jahren der Grund, RIA WELTWEIT zu gründen und dieses Webportal zu erstellen, um den Verantwortlichen im ostdeutschen Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere jedoch den betrügerischen Finanzbeamtinnen und -Beamten des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA ihr schmutziges Handwerk zu legen.
Dieses überaus ungewöhnliche Verhalten ähnelt den Methoden des STASI - des gefürchteten Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und des KGB der Sowjetunion.
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Mit den nach § 50 Abs. 1 Satz EStG erstellten Steuerbescheiden kann ein Finanzamt um ein Vielfaches höhere Steuern festsetzen, als nach geltendem deutschen Steuerrecht und § 32a EStG zulässig ist. Das führt auch dazu, dass der überwiegende Teil der eigentlich steuerfreien Kleinrentner dann mit hohen Steuerforderungen von einigen Tausenden €uro belastet wird.
Die betroffenen Rentner wissen nichts von den Betrügereien des Finanzamts und nehmen die extren hohen Steuerforderungen in der Regel von einigen Tausend €uro als gottgegeben hin. Und das Finanzamt Neubrandenburg nutzt das seit vielen Jahren rücksichtslos aus. Es ist ja bis jetzt immer gut gegangen.
Ein bisher in der deutschen Öffentlichkeit weitgehend unbekanntes Verbrechen ostdeutscher Finanzbehörden in Millionen Fällen unter vorsätzlicher Missachtung deutschen Steuerrechts und Grundsatzurteilen von EuGH und BVerfG, verübt an mehrheitlich hilfsbedürftigen, kranken 70, 80 und 90 Jahre alten Rentnerinnen und Rentnern.
Eine Domäne des ostdeutschen
wo auch heute noch - 30 Jahre nach der Wiedervereinigung - ein mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR anzutreffen ist.
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Das hat dazu geführt, dass im ostdeutschen FA NBB, in völliger Verkennung der Rechtslage, oder treffender formuliert, durch vorsätzliche Nichtbefolgung deutscher Steuergesetze und Missachtung von EuGH- und Verfassungsgerichtsurteilen, die ultimative gesetzliche Grundlage bei der Erstellung von Millionen Steuerbescheiden außer Acht gelassen wurde und auch weiterhin außer Acht gelassen wird.
§ 32a ist die ultimative zentrale Tarifvorschrift des
für die steuerliche Veranlagung natürlicher Personen mit deutschen Einkünften, u.a. auch Renten
Das ostdeutsche FA NBB besteuert Millionen deutsche Renten nicht gemäß geltendem deutschen Steuerrecht nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG, sondern nach "Sondervor-schriften" des § 50 EStG, deren Anwendung wegen der rechtswidrigen Versagung des jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierten ESt-Gundfreibetrags 1996 vom EuGH und später vom BVerfG und anderen höchstrichterlichen Instanzen als rechtswidrig erklärt und verboten wurde.
Zuwiderhandlungen sind strafrechtlicher Natur und müssten, deutschen Strafgesetzen zufolge, von den zuständigen Gerichten und Strafvollzugsbehörden verfolgt und mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft werden, was jedoch seit Jahrzehnten nicht der Fall ist.
Darüber hinaus besteuert das ostdeutsche FA NBB absolut rechtswidrig deutsche Renten, die nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Ebenfalls ein strafrechtliches Vergehen einer ostdeutschen Steuerbehörde.
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Das es hier nicht um Kleingeld geht, dürfte wohl jedem klar sein.
Mehrfache offizielle Stellungnahme des FA NBB:
Es handelt sich immer nur um Einzelfälle
Richtig - um wenige Millionen Einzelfälle,
die nur zu wenigen Milliarden illegalen und rechtwidrigen Steuereinnahmen geführt haben, um die Millionen Rentnerinnen und Rentner ganz "offiziell" mit staatlicher Unterstützung betrogen wurden.
Dass der Gesetzgeber deswegen der Beihilfe zum groß angelegten Betrug gemäß § 27 StGB beschuldigt und überführt wurde und wird, scheint niemanden in Deutschland zu interessieren - auch nicht die zuständigen Staatsanwaltschaften.
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die Steuer-Zauberkünstler der Nation
oder
die Zentrale der deutschen
Rentensteuer-MAFIA
Die wegen Gazprom in massiver Kritik stehende ostdeutsche Regierung von Mecklenburg-Vorpommern hat in Milliomen Fällen - Zitat des früheren Bundespräsidenten Gustav Heinemann - seit Jahrzehnten demokratische Rechte missachtet und muss demzufolge Millionen falsche Einkommensteuer-bescheide wegen zahlreicher gravierender Verfahrensfehler zurückrufen und aufheben, u.a. wegen
Betrug § 263 StGB
Rechtsbeugung § 339 StGB
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
(Steuerbescheid) § 129 AO
Urkundenfälschung § 267 StGB - rechtswidrige Manipulation des auf jedem Steuerbescheid ausgewiesenen zu versteuernden Einkommens zvE
Verstoß gegen die zentrale Tarifvorschrift § 32a EStG
rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags nach dem vom EuGH verbotenen § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG
Unterschlagung § 246 StGB bereits amtlich bestätigter Steuerrückerstattungen
Die gemäß DBA nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegenden Einkommen werden vom FA NBB absolut rechtswidrig voll versteuert nach dem vom EuGH verbotenen § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
Das sind Straftatbestände, die von ostdeutschen Justizbehörden seit Jahrzehnten ignoriert werden.
All das wäre hinfällig, wenn das äußerst umstrittene und seit Jahren unter heftiger Kritik stehende ostdeutsche FA NBB - nur eines von 640 Finanzämtern bundesweit - den deutschen Steuergesetzen folgen würde, was für dieses FA jedoch nicht im Bereich des Möglichen liegt und seit Jahrzehnten rigoros abgelehnt wird.
Das Thema dieses Webportals
Rentenbesteuerung
des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA
im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nach § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG kritisch hinterfragt, die 1996 vom Europäischen Gerichtshof EuGH mit Grundsatzurteil Slg. 1996, I-3089 als rechtswidrig erklärt und verboten wurde aufgrund der vorsätzlichen, für die Betroffenen extrem folgenschweren und ruinösen Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags von jährlich +/- € 9.000,-- je nach Veranlagungsjahr, von der Regierung in M-V jedoch bis zum heutigen Tag "sehr erfolgreich" angewendet wird, was eindeutig etlichen Straftatbeständen nach StGB entspricht.
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Ein überaus schändliches und charakterloses Verhalten nach bekanntem DDR-Muster ostdeutscher Finanzbehörden mehrheitlich hilfsbedürftigen und kranken alten Menschen gegenüber, denen mittels arglistiger Täuschung und betrügerischer Rechtsanwendung durch Millionen vorsätzlich manipulierten Steuerbescheiden hohe Steuerforderungen von einigen Tausend €uro auferlegt werden, die dann im Falle ausbleibender Zahlungen mit rigorosen Zwangsvollstreckungs-maßnahmen wie Renten- und Kontenpfändungen rücksichtlos eingetrieben werden, obwohl die große Mehrheit dieser Leute Kleinrentner sind, die nach geltendem deutschen Steuerrecht als steuerfrei gelten.
Grundfreibetrag - was versteht man darunter?
Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum (= dem Grundfreibetrag) liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den definierten Grundfreibetrag überschreitet, ist Einkommensteuer zu zahlen. Somit ist der Grundfreibetrag direkt von der Definition des Existenzminimums abhängig.
Wie hoch ist das Existenzminimum? Insgesamt geht der deutsche Staat davon aus, dass Singles im Jahr 2021 einen Betrag von 9.744 € im Jahr zum Leben benötigen. Dieser Betrag dient dem Zweck, alle lebensnotwendigen Dinge zu kaufen, wie z.B. Essen, Kleidung, Miete usw. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.488 €.
Muss der Grundfreibetrag beantragt werden? Nein, der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu und wird automatisch bei jedem berücksichtigt. Er wird also ganz ohne aktives Zutun der Steuerpflichtigen berücksichtigt.
In der Version des FA NBB (RiA) ist der Grundfreibetrag jedoch ein
Grundzwangsabgabenbetrag,
oder realitätskonform noch präziser formuliert
Grundzwangsabgabenbetrug,
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nicht als seltene Ausnahme, sondern seit Jahrzehnten bewußt und vorsätzlich in mehreren Millionen Fällen.
Veröffentlichung des Gesetzgebers zum Grundfreibetrag
Bundesministeriums der Justiz
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird.
Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag
(§ 32a Abs.1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).
Anmerkung RIA WELTWEIT: ..... aber nicht bei Veranlagungen zur Einkommensteuer des ostdeutschen FA NBB.
Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.
Die ostdeutsche Regierungsmannschaft von Manuela Schwesig und das ostdeutsche FA NBB lehnen diese westdeutschen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften kategorisch ab.
Der Verdacht ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Es spricht alles dafür.
Und wie?
Mafia orientiert!
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Im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg.Vorpommern (DDR 2.0) geht man in Opposition zum Gesetzgeber BMJ/BMJV, EuGH, BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Dass man sich damit im höchsten Grade strafbar macht, scheint im Osten offensichtlich niemanden zu interessieren - RIA WELTWEIT und Millionen betrogener Rentner umso mehr.
Vermutlich wegen Systemrelevanz bisher
noch nicht angeklagt
Das kann sich aber schnell ändern. Fachkompetente Insider arbeiten auf Hochtouren daran.
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Die Betrüger der Nation
Ostdeutsche MAFIOSI,
die für millionenfachen Betrug und unendliches Leid verantwortlich sind.
Wir sind euch auf den Fersen.
Die ostdeutsche
Sicherlich nicht!
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Millionen Steuerbescheide des im "neuen" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, dem die Steuerhoheit obliegt, ansässigen Finanzamts Neubrandenburg RiA sind ungültig mangels gesetzlicher Grundlage der ultimativen zentralen Tarifvorschrift des Einkommensteuergesetzes § 32a.
Ein bislang in der deutschen Öffentlichkeit und selbst in Finanz- und Steuerberater-Fachkreisen bundesweit, aber auch bei der deutschen Presse unbekanntes Steuerbetrugsvergehen einer deutschen Steuerbehörde in unvorstellbarem Ausmaß..
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Die unwiderlegbare erdrückende Beweislast basiert auf verfassungskonformen Rechtsnormen, geltendem deutschen Steuerrecht sowie Grundsatzurteilen und Entscheidungen des Europäisches Gerichtshofs EuGH, Bundesverfassungsgericht BVerfG, Bundesfinanzhof BFH, Bundesgerichtshof BGH sowie dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags.
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mitgefangen - mitgehangen
Aber nicht nur die direkt involvierten Institutionen, sondern auch alle indirekt beteiligten Helfershelfer werden ins Rampenlicht gerückt und
der Beihilfe zum Betrug gemäß § 27 StGB in Millionen Fällen beschuldigt und angeklagt:
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Justizministerium BMJ als Gesetzgeber
wegen bisher unterlassener Aufhebung der rechtswidrigen, vom EuGH verbotenen Steuerfalle § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
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Finanzministerium BMF
wegen Versagung des allen Steuerpflichtigen vom Staat garantierten ESt-Grundfreibetrags und bisher unterlassenem Anwendungsverbot für alle Finanzämter bundesweit der vom EuGH Urteil Slg. 1996, I-3089 verbotenen Steuerfalle § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
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Landesregierung von Mecklenburg (DDR 2.0)
der die Steuerhoheit obliegt wegen Nichtbefolgung des EuGH-Grundsatzurteils Slg. 1996, I-3089
Staatsanwaltschaften von Neubrandenburg, Rostock und Schwerin
wegen Duldung der vorgenannten strafrechtlichen Vergehen
Der Verursacher des alle Vorstellungen sprengenden Steuerbetrugs
ist den nachstehenden strafrechtlichen Vergehen beschuldigt und überführt
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aufgrund eines 1996 vom EuGH als rechtswidrig erklärtem Steuererhebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, was zu den nachstehenden millionenfachen Straftatbeständen (rechtswidrig manipulierte Steuerbescheide) geführt hat trotz gesetzlicher Bindungswirkung von EuGH-Urteilen, die auch für das FA NBB bindend sind, wie folgt:
Verstoß gegen EuGH-Urteil
Slg. 1996, I-3089
mittels Millionen strafrechtlich manipulierter Steuerbescheide und der Versagung JEDEM Steuerpflichtigen vom Staat garantierte Steuervorteile wie der Grundfreibetrag in Höhe von +/- € 9.000 je nach Veranlagungsjahr
Betrug § 263 StGB
Rechtsbeugung § 339 StGB
Verstösse gegen das BeamtStG § 33
Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts § 129 AO
Verstoß gegen die Zentrale Tarifvorschrift § 32a EStG
Hier die Stellungnahme der deutschen Justiz insbesondere der
im unter massiver Kritik stehenden ostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (DDR 2.0) mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und ihrer nach Russland orientierten Regierungsmannschaft
Auf diese rechts- und gesetzeswidrigen Straftatbestände seit Jahren immer wieder angesprochen und beschuldigt, unterlässt es das ostdeutsche FA NBB und andere involvierte Behörden aus nachvollziehbaren und verständlichen Gründen, Gerichts-verfahren anzustrengen. Man zieht es statt dessen vor, Stillschweigen zu bewahren, um keine schlafenden Hunde zu wecken, denn sonst käme der ganze Schwindel ans Tageslicht und das wäre dann für das FA NBB
Das alles - sorgfältig recherchiert, analysiert und mit Faktencheck detailliert dokumentiert - ist das Thema dieses in Deutschland einzigartigen Webportals.
im Detail
In Deutschland gibt es 2 Versionen zur Erhebung der Einkommensteuer:
Verfahren A
auf gesetzlicher Grundlage der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG zur Sicherung des allen Steuerpflichtigen vom Staat garantierten bedingungslosen Grundeinkommens in Form des Grundfreibetrags von +/- € 9.000 je nach Veranlagungsjahr.
Wird weitgehend ohne nennenswerte Probleme von 640 Finanzämtern bundesweit angewendet.
Verfahren B
Erhebung der Einkommensteuer nach
Sondervorschriften des EStG,
deren Anwendung aufgrund der Versagung des bedingungslosen Grundeinkommens (Grundfreibetrag) 1996 vom EuGH als rechtswidrig erklärt und verboten wurde.
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Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnisstrafen bis zu 5 Jahren bestraft.
Diese Sondervorschriften werden seit 25 Jahren bis zum heutigen Tage "sehr erfolgreich" angewendet mittels Millionen rechtswidrig manipulierten Steuerbescheiden des im wegen Gazprom unter massiver Kritik stehenden Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern ansässigen ostdeutschen
weil sich damit um ein Vielfaches höhere Steuern "erwirtschaften" lassen als nach Verfahren A zulässig ist.
Aktuellen Berichten der deutschen Presse zufolge verdient das ostdeutsche Bundesland Mecklenburg die "Auszeichnung" DDR 2.0
Das vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg RiA angewendete Steuererhebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG wurde 1996 vom EuGH und später vom Bundes-verfassungsgericht (BVerfG), Bundesfinanzhof (BFH), Bundes-gerichtshof (BGH) und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages als rechtswidrig erklärt und ist seit dem verboten, wird aber nach wie vor vom ostdeutschen FA NBB "sehr erfolgreich" mittels Millionen rechtswidrig manipulierter Steuerbescheide angewendet insofern, dass dadurch um ein Vielfaches höhere Steuereinnahmen möglich sind als nach geltendem Steuerrecht § 32a EStG zulässig ist.
Dieses rechtswidrige, illegale Steuererhebungsverfahren entspricht eindeutig den Straftatbeständen § 263 StGB - Betrug, § 339 StGB und BGH 5 StR 92/01 - Rechtsbeugung, § 129 AO - Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts.
Amtliches Schreiben vom 30.09.2019 an RIA WELTWEIT, mit dem sich das FA NBB selbst ans Messer liefert:
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Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen
liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA
Das bedeutet im Klartext:
die Besteuerung deutscher Einkommen nach gesetzlichen Grundlagen des § 32a EStG wird vom FA NBB vehement abgelehnt.
Fakt ist: das FA NBB veranlagt deutsche Einkommen seit Jahrzehnten nach § 50 Abs. 1 Satz 2 einschl. der Versagungs des Grundfreibetrags, die 1996 in einem Grundsatzurteil des EuGH verboten wurde.
Weitere Details sind verfügbar auf Seite 5 dieses Webportals.
Und so sieht das dann in der Praxis aus.
Verzweifelter Hilferuf -
nur einer von Hunderttausenden
aufgrund der absolut rechtswidrigen und bereits 1996 vom EuGH verbotenen Steuererhebung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG des ostdeutschen
28.09.2019 - Ich bin 8o Jahre alt. Ich fuehle mich regelrecht von Neubrandenburg bedroht. Fuer meine unter 1.1oo Euro Rente verlangt Neubrandenburg mit Androhung einer Zwangsvollstreckung ca. 8.ooo Euro Steuern. Ohne Erklaerung, wie diese Summe eigentlich zustande kommt.
RIA WELTWEIT
Bitte helfen Sie mir!
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Anmerkung von RIA WELTWEIT
Nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG ist diese Rentnerin ihrer niedrigen Rente zufolge, wie die meisten der vom Finanzamt Neubrandenburg zur Einkommensteuer veranlagten Senioren
steuerfrei
23.04.2022
Gerade hereingekommen
Hallo Ria Weltweit, ich bin 84 Jahre alt und lebe seit 1980 in Argentinien. Seit Ende 2003 beziehe ich eine Rente von inzwischen knapp 400 €. Am 19.01.2021 erhielt ich einen 12 Seiten langen Brief vom Finanzamt Neubrandenburg mit völlig konfusen und chaotischen Zins- und Säumniszuschlags-forderungen von 2013 bis 2024 in Höhe von 3.108 € und einem Steuerbescheid für 2020.
Steuerbescheide für die Jahre 2003 - 2019 habe ich nie erhalten.
Zur Tilgung dieser Schulden hat das Finanzamt eine Raten-zahlung von 103 € pro Monat festgelegt, die ich in meiner Not akzeptieren musste, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Pfändung meiner absoluten Minirente zu vermeiden. So wurden also bis jetzt insgesamt 927 € getilgt - und das von einer zu versteuernden Rente von monatlich derzeit 225 €, die auf gesetzlicher Grundlage des deutschen Steuerrechts mit § 32a EStG STEUERFREI wäre.
RIA WELTWEIT - bitte helfen Sie mir!
1996 wurde vom EuGH die Versagung des ESt-Grundfreibetrags, so wie sie seit Jahrzehnten von dieser ostdeutschen Steuerbehörde praktiziert wird, mit dem Grundsatzurteil Slg. 1996, I-3089 als rechtswidrig erklärt und verboten, was trotz ultimativer Bindungswirkung von EuGH-Urteilen auch für ostdeutsche Behörden bindend ist, von diesen jedoch seit Jahrzehnten nicht anerkannt wird.
gegen die Willkür und betrügerische Anmaßung ostdeutscher Behörden und deren östlich geprägtem Gedankengut aus alten DDR/Sowjetunion Zeiten.
Der inzwischen 84-jährige Initiator von RIA WELTWEIT und dieses Webportals - Steuer Nummer 070/430/12600 - wurde Mitte 2014 erstmals vom Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben. Weitere Details sind verfügbar auf Seite 18 - Fallbeispiel.
Soviel vorab: Für einen Zeitraum von 12 Jahren hat dieser Rentner insgesamt 18 Steuerbescheide vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten mit einer Gesamtforderung einschl. Verzugszinsen und Säumniszuschlägen von insgesamt € 17.192,--, die man von einer monatlichen Rente von € 800,-- ja locker aus der Portokasse bezahlen kann.
Nach deutschem Steuerrecht § 32a EStG war dieser Rentner, seiner kleinen Rente zufolge, all die Jahre STEUERFREI, jedoch nicht nach Ansicht des FA NBB.
Durch rücksichtslos durchgezogene Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen wurden aufgrnd der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Satz 2 EStG insgesamt seit 2016 € 3.010,-- von der Rente einbehalten, wovon nach jahrelangen endlosen Debatten mit dem FA NBB und danach anerkannter unbeschränkter Steuerpflicht schließlich € 1.360,-- erstattet wurden, die verbleibende Summe von € 1.650,-- wurde, obwohl eine Rückerstattung mit amtlichen Schreiben verbindlich zugesagt wurde, bis heute nicht erstattet. Die Amtsleitung - Herr Völchert - immer wieder darauf angesprochen, lehnt eine Erstattung dieses Betrages mit fragwürdigen und rechtswidrigen Argumenten einer sogenannten Bestandskräftigkeit rigoros ab, obwohl die Bestandskräftigkeit gemäß § 173 AO jederzeit aufgehoben werden kann.
Das sind Straftatbestände nach
StGB § 246 Unterschlagung
StGB § 302 Mißbrauch der Amtsgewalt
StGB § 339 Rechtsbeugung
StGB § 263 Betrug
BeamtStG § 33 Verstösse gegen das BeamtStG
Das steckt man nicht nur im ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg locker weg, sondern auch in der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern unter der inzwischen umstrittenen, nach Russland orientierten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, wo Insideraussagen zufolge, auch heute noch mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR/UDSSR in den dortigen Behörden vorherrscht und akribisch gepflegt wird.
Zitat des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU) Ende Mai 2021: "Im Osten haben wir es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind". Ein Teil der Bevölkerung habe "gefestigte nicht demokratische Ansichten".
Schockiert über die unverschämte und rücksichtslose Verhaltensweise der Mitarbeiter des OSSI-FA NBB wurde dieses Webportal ins Leben gerufen, um Millionen anderer Personen, die von diesem Finanzamt zur Einkommensteuer veranlagt werden, vor Augen zu führen, mit wem man es zu tun hat.
Inzwischen besteht kein Zweifel mehr darüber, dass die Mitarbeiter des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg die rühmliche "Auszeichnung" verdient haben:
was von den uns namentlich mehr als 100 Sachbearbeitern/-innen einschließlich der Amtsleitung Dr. Gruel / Sven Völchert stillschweigend hingenommen wird. Wenn sie sich dagegen auflehnen würden, wären Gerichtsverfahren unausweichlich und der ganze Schwindel und die Betrügereien kämen ans Tageslicht.
Nachstehend das Beispiel einer aktuellen Veranlagung zur Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren eines Ehepaares unter Zugrundelegung des zu versteuernden Einkommen zvE, der Steuerermittlung des Finanzamts Neubrandenburg und des interaktiven Rechners zur Lohn- und Einkommensteuer des BMJV - Bundesministeriums der Justiz- und Verbraucherschhutz als Gesetzgeber -
https://www.bmf-teuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Jahr zvE Steuer FA NBB Steuer mit BMJV-Rechner
2019 19.002,-- 94,-- 94,--
2020 20.071,-- 1.498,-- 182,--
2021 21.437,-- 2.162,-- 290,--
Da erübrigt sich jeder weitere Kommentar
RIA WELTWEIT hat sich zum Ziel gesetzt, den nachweisbar sadistischen und verhaltensgestörten Mitarbeitern des ostdeutschen FA NBB schnellstmöglich ihr schmutziges Handwerk zu legen, da sie seit Jahrzehnten Recht und Gesetz mit Füssen treten, Millionen alten Menschen unendliches Leid zufügen und sie vorsätzlich mittels gravierender Rechts- und Gesetzesverstöße in den Ruin zu treiben, obwohl diese Leute aufgrund der gesetzlichen Grundlage des § 32a EStG STEUERFREI sind.
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Es gibt viel zu tun - weiter so wie bisher ist keine Option
Die eigentliche, in der breiten Öffentlichkeit weitestgehend unbekannte Ursache der seit 25 Jahren praktizierten rechtswidrigen Versagung von staatlich garantierten Steuervergünstigungen wie der Grundfreibetrag - in Millionen Fällen durch ostdeutsche Finanzbehörden - konnte inzwischen mit schockierenden Fakten schonungslos aufgedeckt und der Öffentlichkeit präsentiert werden.
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In der früheren nach Russland orientierten DDR wurde so ziemlich alles ohne gesetzliche Grundlage abgewickelt.
Die Landesregierung von M-V bedient sich dieses Systems, was für das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg den Weg frei macht, um ein Vielfaches zu hohe Einkommensteuer zu erheben, als auf ultimativer gesetzlicher Grundlage des § 32a EStG zulässig ist.
Die Regierung des "neuen" Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg als Exekutive, handeln, neuesten Presseberichten vom 13.04.2022 zufolge, aufgrund der nach Russland orientierten Regierungsmannschaft von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, mehr oder weniger im Sinne der ehemaligen DDR, was eindeutig gemäß StGB den folgenden Straftatbeständen entspricht:
Rechtsbeugung
arglistige Täuschung
Betrug
Amtsmissbrauch
Dass die rechtswidrige Steuererhebung des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg etwas mit der DDR-Vergangenheit zu tun hat, war bisher nur eine Vermutung - jetzt ist es gewiss und nicht mehr zu leugnen.
FAZIT: Millionen Steuerbescheide des ostdeutschen FA NBB rückwirkend bis 1996 sind ungültig und müssen auf gesetzlicher Grundlage neu erstellt werden.
Das FA NBB muss noch einmal von vorne anfangen, alle betroffenen Steuerzahler anschreiben, die alten ungültigen Bescheide aufheben und neue Bescheide auf gesetzlicher Grundlage nach der zentralen Tarifvorschrift des § 32a EStG erstellen mit der ultimativen Verpflichtung, die im Laufe der Jahre illegal eingenommene Steuer zu erstatten.
Die Regierung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig steht laut aktuellen Presseberichten unter russischem Einfluss im Sinne der ehemaligen DDR
und somit auch die Finanzbehörden in M-V
einschl.
FOCUS Online
13.04.2022
Gazprom-Marionette? Manuela Schwesig weiter unter Druck.
Interne Dokumente offenbaren den Gazprom-Einfluss auf Manuela Schwesig.
Der Schweriner Staatskanzlei liegen hunderte Seiten vor, welche offenbaren, welchen enormen Einfluss die Gazprom-Gesellschaft auf Manuela Schwesig und weitere Landespolitiker in Mecklenburg-Vorpommern hatte. Der russische Konzern hat konkrete Anweisungen bei der Errichtung einer Stiftung gegeben - und die SPD-Politikerin hat ihnen Folge geleistet.
Hunderte Akten-Seiten der Schweriner Staatskanzlei lassen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Innenminister Christian Pegel und weitere Landespolitiker wie Marionetten von Gazprom dastehen. Offenbar sollen Schwesig, Pegel und Co. ganz bewusst Anweisungen des russischen Konzerns befolgt haben und damit die Öffentlichkeit über den Zweck und die Hintergründe der umstrittenen Klimastiftung MV getäuscht haben. Diese internen Dokumente liegen der „Welt“ vor.
Die Öffentlichkeit zu täuschen ist eine Domäne der Regierung von M-V mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.
Seit Jahren wird die Öffentlichkeit von Frau Schwesig und ihrer Mannschaft nicht nur in Sachen Gazprom arglistig getäuscht, sondern auch über milliardenschwere illegale Steuerein-nahmen ihrer Finanzbehörden insofern, dass Einkommen-steuerbescheide vorsätzlich und bewusst ohne gesetzliche Grundlage in Millionen Fällen rechtswidrig manipuliert werden entgegen dem auch für die Regierung von M-V ultimativ bindenden EuGH-Urteil Slg. 1996, I-3089.
Die zuständigen Justizbehörden, die eigentlich schon vor langer Zeit hätten eingreifen müssen, bewahren seit 25 Jahren Stillschweigen, obwohl sie ständig auf die Missstände in der Regierung von M-V hingewiesen wurden.
Milliardenschwere Steuervergehen,
verübt von "östlich" beeinflussten deutschen Behörden?
Das gibt es nicht - oder vielleicht doch?
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RIA WELTWEIT
kann diese Frage aufgrund jahrelanger intensiver Recherchen und den neuesten Presseberichten eindeutig mit JA beantworten.
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Die Beweislast ist erdrückend
Email vom 15. April 2022
an die
Schweriner Staatskanzlei
Herrn Staatssekretär Patrick Dahlemann
Betreff: Manuela Schwesig und GAZPROM
poststelle@stk.mv-regierung.de
z. Hd. Herrn Staatssekretär Patrick Dahlemann
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
aktuelle Veröffentlichungen in der deutschen Presse haben ein Thema aufgeworfen, dem wir schon seit einigen Jahren auf der Spur sind - die scheinbar systemrelevanten sonderbaren Steuererhebungs-Praktiken ohne gesetzliche Grundlage des Finanzamts Neubrandenburg, die aufgrund von Verlautbarungen der Schweriner Staatskanzlei nunmehr in völlig neuem Licht erscheinen, in dem in erster Linie das Finanz- und Justizministerium von M-V hauptverantwortlich involviert zu sein scheint.
Weitere Details - sorgfältig recherchiert, analysiert und dokumentiert - sind verfügbar auf unserem Webportal www.riaweltweit.com, dessen Besuch wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern wärmstens empfehlen können, allein schon aus dem Grund, über die sonderbare Arbeitsweise des Finanzamts Neubrandenburg informiert zu sein.
Gerne hören wir von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Mertens
RIA WELTWEIT
Es geht um die Versagung des allen Steuerpflichtigen vom Staat garantierten ESt-Grundfreibetrags nach der zentralen Tarif-vorschrift § 32a EStG und die vom ostdeutschen FA NBB ohne gesetzliche Grundlage erstellten Steuerbescheide, die gemäß EuGH-Urteil von 1996 nicht rechtsverbindlich sind.
Die Beweise für die rechtswidrige Besteuerung deutscher Einkünfte liefert das FA NBB gleich frei Haus mit dem folgenden Eintrag auf jedem der Millionen Steuerbescheide:
Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG wurde das zu versteuernde Einkommen zur Ermittlung der Steuer um den Grundfreibetrag erhöht. Es wurde eine Veranlagung nach § 1 Abs. 4 EStG durchgeführt (beschränkte Steuerpflicht).
Dass die Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 und die damit verbundene Versagung des Grundfreibetrags 1996 in einem Grundsatzurteil des EuGH als rechtswidrig erklärt wurde und somit keine Rechtskraft mehr besitzt, ist auf den Steuerbescheiden wohlweislich nicht ausgewiesen.
Der alles entscheidende 2. Satz des § 50 EStG hätte bereits 1996 aus dem EStG entfernt werden müssen, was jedoch vom BMJ/BMJV und BfJ als Gesetzgeber bis heute unterlassen wurde.
Die zuständigen Staatsanwaltschaften lehnen ein Eingreifen aus verständlichen Gründen seit Jahren kategorisch ab. Und warum? Weil sie selbst mehr oder weniger involviert sind.
Das alles sorgfältig recherchiert und dokumentiert auf diesem Webportal
Das sind die milliardenschweren "Früchte" der um ein Vielfaches zu hohen Steuererhebung nach der beschränkten Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG des ostdeutschen
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Die Versagung des vom Staat gemäß § 32a EStG jedem Steuerpflichtigen garantierten ESt-Grundfreibetrags
wurde 1996 vom EuGH als rechtswidrig erklärt
und somit untersagt, wird aber trotz der Bindungswirkung von EuGH Urteilen, die auch für das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg ultimativ bindend ist, nach wie vor "sehr erfolgreich" mit seit Jahrzehnten um ein Vielfaches zu hohen Steuereinnahmen im Milliardenbereich praktiziert durch millionenfache sogenannte "Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts" (Steuerbescheid).
Das ist deutsche Verwaltungs- oder Beamtensprache. In deutscher Umgangssprache sind die millionenfachen "Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts" eindeutig BETRUG gemäß StGB - ganz offiziell verübt von Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland, was in den involvierten Behörden bundesweit niemanden zu stören scheint - auch nicht in den Strafverfolgungsbehörden - und erst Recht nicht in der Regierung.
Der ganze Themenkomplex
sorgfältig recherchiert, analysiert und dokumentiert von
RIA WELTWEIT
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mit der man im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - insbesondere aktuellen Presseberichten zufolge - ernsthafte milliardenschwere Probleme zu haben scheint - nicht nur aufgrund der Gazprom Vorkommnisse, sondern auch in Bezug auf die rechtskonforme Besteuerung deutscher Einkommen und im besonderen Millionen deutscher Renten unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Slg. 1996, I-3089, das die rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG zum Inhalt hat.
Nachstehend die einzelnen Themen:
§ 32a EStG
§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
Slg. 1996, I-3089
..
bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nach der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG "Versagung des allen Steuerpflichtigen vom Staat garantierten steuerlichen Grundfreibetrags nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG".
Millionen Steuerzahler sind schockiert
und fordern rückwirkend bis 1996 die Besteuerung ihrer Einkünfte nach geltendem deutschen Steuerrecht - der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG, nachdem sie erfahren haben, dass die seit Jahren angewandte Besteuerung ihrer deutschen Einkünfte, u.a. auch Renten, nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG vor 25 Jahren vom EuGH als rechtswidrig erklärt und somit untersagt wurde, was von den involvierten ostdeutschen Finanzbehörden in voller Absicht beharrlich verschwiegen wurde, obwohl sie dem Gesetz nach die Steuerpflichtigen hätten in Kenntnis setzen müssen, was bis zum heutigen Tage unterlassen wurde.
vom 13.04.2022 an das
Bundesministerium der Justiz BMJ
Referat ZB2 - Dr. Raabe
Aktenzeichen 1402II Z5-749/2022
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