Seit Jahrzehnten verboten von EuGH, BVerfG, BFH, BGH, BMJ, BMF und dem deutschen Bundestag.
Die inzwischen unwiderlegbare Beweislast ist erdrückend -
Details nach dem Video
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auf der alternativen
von
RIA WELTWEIT
Rentnerschutzbund
Rechtshilfe in Steuersachen
Pro-bono Mandat
Gebührenfreie Rechtshilfe im Alter
Hilfe und Rechtsbeistand
durch unsere Fachanwälte für Steuer- und Strafrecht
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Senioren helfen Senioren
Aktualisiert am 26. Juni 2022
mit einer kleinen Steuerkunde für Anfänger und einer Anleitung, wie man jederzeit - auch nach Jahren - Widerspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide auf gesetzlicher Grundlage und Vorgaben des Gesetzgebers BMJ/BMF einlegen kann.
Der Beitrag
mit einem schockierenden Musterbeispiel
weiter unten auf dieser Seite
RIA WELTWEIT
in eigener Sache
bitte auf den nachstehenden Link klicken
Zitat von Dr. Gustav Heinemann
Bundespräsident 1969-1974
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet!
RIA WELTWEIT und Millionen Bezieher einer deutschen Rente folgen diesem Aufruf und rufen die Regierung zur Ordnung auf - insbesondere die ostdeutsche Landesregierung von Mecklen-burg-Vorpommern unter der nach Russland orientierten MP Manuela Schwesig, die selbst seit mehr als 30 Jahren nach der Wiedervereinigung immer noch mit demokratischen Rechten auf Kriegsfuß steht und das auch tagtäglich mit nicht nachvollziehbaren absurden, aber vor allem mit rechts- und gesetzeswidrigen Handlungen unter Beweis stellt.
RIA WELTWEIT
Eine authentische Insider-Dokumentation
über ein Phänomen, das offiziell in Deutschland nicht existiert -
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groß angelegter Steuerbetrug der ostdeutschen Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern
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Dieses realitätsbezogene und auf verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen basierende Nachschlagewerk gibt Auskunft über das nachstehende hochbrisante aktuelle Thema:
sorgfältig analysiert und detailliert dokumentiert
Millionenfacher
Rentensteuerbetrug
ostdeutscher Behörden
So etwas gibt es nicht in Deutschland?
Lassen Sie sich schockieren!
u.a. mit den Beiträgen
der Superlative
mit unwiderlegbaren Beweisen, die alles bisher dagewesene in den Schatten stellen
direkt nach dem Video und
- weiter unten auf dieser Seite -
Die im Beitrag MUSTERBEISPIEL 2 aufgezeigte ungeheuer-liche, an Gesetzesmissbrauch und vorsätzlich betrügerischer, kaum noch zu überbietender falscher Steuerfestsetzung des ostdeutschen FA NBB, war der Auslöser für die Gründung des Rentnerschutzbundes RIA WELTWEIT und die Erstellung dieses Webportals, um zu verhindern, dass weiterhin Rentnerinnen und Rentner - mehrheitlich hilfsbedürftige alte Menschen - von skrupellosen Betrügern schamlos abgezockt und auf schändlichste Weise betrogen werden mit illegalen hohen Steuerforderungen, wogegen sie sich aufgrund mangelnder Steuerrechtskenntnisse nicht wehren können.
Der absolute Spitzenreiter dafür ist - wie bereits in der deutschen Presse mehrfach berichtet wurde - das in der früheren STASI-Hochburg Neubrandenburg nach der Wende mit einem Teil der mehr als 1000 Mitarbeiter zählenden STASI-Mannschaft auf die Schnelle umgeschulten STASI-Agenten und deren Nachkommen besetzte, seit Jahrzehnten wegen fehlender steuerlicher Fachkompetenz allgemein bekannte und wegen des tagtäglichen unglaublichen Steuerschlamassels in harscher Kritik stehende ostdeutsche
Das, was Roland Elias in diesem Video sagt, ist absolut korrekt und entspricht in allen Teilen den verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen.
Die alltägliche Praxis einiger Finanzämter sieht jedoch anders aus - absolut gegenteilig - zum folgenschweren finanziellen Schaden von mehrheitlich hilfsbedürftigen alten Menschen.
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Ein klarer Fall von jahrzehntelangem Rentensteuerbetrug mit Millionen strafrechtlich manipulierten Steuerbescheiden, was das zu versteuernde Einkommen zvE betrifft, das in grundsätzlich allen Fällen um ein Vielfaches höher ausgewiesen wird, als nach deutschem Steuerrecht § 32a EStG zulässig ist.
der Superlative
mit inzwischen unwiderlegbaren Beweisen, die alles bisher dagewesene in den Schatten stellen
Alle Steuerbescheide des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA sind rechtswidrig sprich falsch, da sie nach Sondervorschriften des EStG § 50 Abs. 1 Satz 2 erstellt wurden und nach wie vor erstellt werden, die im krassen Widerspruch stehen zu den Vorgaben des Gesetzgebers BMJ/BMF § 32a EStG.
Nachstehend der unwiderlegbare Beweis, dass alle vom Finanzamt Neubrandenburg RiA erstellten Millionen Steuerbescheide falsch und somit nicht rechtskräftig sind und umgehend aufgehoben und/oder nach den Vorgaben des BMF mit § 32a EStG berichtigt oder neu erstellt werden müssen.
Das Bundesland M-V mit dem Finanzamt Neubrandenburg als Exekutive ist mit dem nachstehenden Beispiel
- nur eines von Millionen -
des groß angelegten Steuerbetruges überführt,
was von RIA WELTWEIT wie folgt geahndet wird:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de › service
Gesetz oder Rechtsverordnung?
Im Fall von Widersprüchen gehen höherrangige Normen den niederrangigen vor.
Somit ist die Steuerermittlung des Bundesministeriums der Finanzen BMJ höherrangig als die des Finanzamts Neubrandenburg RiA,
wie im nachstehenden Fallbeispiel unwiderlegbar veranschaulicht ist:
Steuerbescheid des FA NBB für 2021
Monats-Bruttorente € 1.175,--
zu versteuernde Jahresrente € 7.560,--+
Hochrangige und legale Steuerermittlung des Finanzministeriums BMF
Steuersatz 0 % - Steuer € 0,00
Für Details bitte auf den nachstehenden Link klicken:
im Vergleich dazu:
Niederrangige und dazu noch illegale Steuerermittlung des Finanzamts Neubrandenburg RiA
Steuersatz 20 % - Steuer € 1.550,--
Das ist ein klassischer Rentensteuerbetrug der Landesregierung von M-V/Finanzamt Neubrandenburg RiA
- einer von Millionen -
ein Fall für
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in Karlsruhe, dem in diesen Tagen der groß angelegte Steuerbetrug der Regierung von M-V/FA NBB in Form einer offiziellen Strafanzeige von RIA WELTWEIT unterbreitet wird.
Aus der Sicht deutscher Finanzbehörden bundesweit und im Besonderen solcher Behörden im Bundesland M - V besagt ein ungeschriebenes Gesetz:
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Beschränkt steuerpflichtig -
kein Grundfreibetrag!!!
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Was bedeutet das in
20 % ESt auf STEUERFREIE Einkommen/Renten
gemäß den Sondervorschriften des EStG mit der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Abs. 1 Satz 2, dessen Anwendung seit mehr als 25 Jahren gerichtlich verboten ist -
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ein Freibrief für Rentensteuerbetrug in Millionen Fällen -
seit mehr als 25 Jahren"sehr erfolgreich" praktiziert vom äußerst umstrittenen ostdeutschen
das in dieser Disziplin absolut unschlagbar ist.
Hat seit Jahrzehnten bestens funktioniert - also warum ändern?
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Ein in Deutschland ungeschriebenes Gesetz, das in allen mehr als 600 Finanzämtern und 100.000+ Steuerberaterkanzleien Anwendung findet, obwohl es mit verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschem Steuerrecht unvereinbar ist aufgrund der Versagung des jedem Steuerpflichtigen vom Staat (BMJ) bedingungslos garantierten ESt-Grundfreibetrags in Höhe von +/- € 9.000 je nach Veranlagungsjahr.
Seit mehr als 25 Jahren gerichtlich und auch sonst als rechtswidrig erklärt und verboten von
Europäischem Gerichtshof EuGH
Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesgerichtshof BGH
Bundesfinanzhof BFH
Bundesministerium der Justiz BMJ
Bundesministerium der Finanzen BMF
und dem deutschen Bundestag.
Details auf den Seiten Gerichtsurteile und EuGH-Urteile
Selbst die Landesregierungen, denen die Steuerhoheit obliegt, geben vor, von diesen höchstrichterlichen Entscheidungen und Gerichtsurteilen absolut keine Kenntnis zu haben - und das seit mehr als 25 Jahren - oder doch???
Kleine Steuerkunde für Anfänger
Wenn das auf jedem Steuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) niedriger ist als der Grundfreibetrag des entsprechenden Jahres, dann ist man nach geltendem deutschen Steuerrecht
STEUERFREI
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selbst wenn im Steuerbescheid des Finanzamts ein hoher Steuerbetrag ausgewiesen ist.
Was ist dann zu tun???
Einkünfte, die höher sind als der Grundfreibetrag, werden nur mit dem den Grundfreibetrag übersteigenden Betrag versteuert.
Um die Vorgaben des Finanzamts auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, braucht man keinen teuren Steuerberater, der von dieser speziellen, hochbrisanten und folgenschweren Materie ohnehin keine Ahnung hat, wie die Praxis der letzten Jahre ergeben hat.
Mit dem absolut zuverlässigen und auf deutschen Gesetzen basierenden Einkommensteuerrechner der höchsten deutschen Steuerbehörde - dem Bundesministeriums der Finanzen BMF - sind Sie auf der sicheren Seite und können die Kontrolle selbst durchführen, wenn Sie auf den nachstehenden Link klicken:
Wenn die Ergebnisse des Rechners wesentlich von den Steuerforderungen des Finanzamts abweichen, dann sollten Sie umgehend per Email, per Post - Einschreiben mit Rückantwort - oder per FAX, mit dem Rechner als Anlage, Widerspruch gegen den oder die Steuerbescheide einlegen mit Hinweis auf die §§ 129 und 173 AO und das Finanzamt aufgrund der Ergebnisse des BMF-Rechners um Berichtigung der fehlerhaften Steuerbescheide ersuchen. Das ist dem Gesetz nach auch nach vielen Jahren noch möglich gemäß § 173 AO, selbst wenn das Finanzamt genau das Gegenteil behauptet.
§ 129 Abgabenordnung (AO)
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid)
Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen.
§ 173 Abgabenordnung (AO)
Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel
(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,
2. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.
Millionen deutsche Renten
deren Bezieher ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden seit Jahrzehnten und auch weiterhin - Zitat des zuständigen ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA und im Auftrag der Regierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt - nach "Sondervorschriften des EStG", die die Versagung gesetzlicher Steuerfreibeträge wie den ESt-Grundfreibetrag beinhalten, absolut rechtswidrig mit 20 % um ein Vielfaches höher zur Einkommensteuer veranlagt, als nach verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen zulässig ist - total kontrovers zum deutschen Steuerrecht gemäß den Vorgaben der Bundesministerien der Justiz BMJ und der Finanzen BMF mit der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a einschl. der Gewährung gesetzlich verankerter steuerlicher Freibeträge wie der Grundfreibetrag.
Die mehr als 100.000 Steuerberater in Deutschland verfahren ebenso nach den rechtswidrigen sprich strafrechtlichen Vorgaben des seit Jahrzehnten in der Kritik stehenden ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA und der bekanntlich nach Russland orientierten Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern unter MP Manuela Schwesig -
ein Skandal im Skandal
Eine diesbezügliche Eingabe an die Geschäftsführung der BundesSteuerberater Kammer in Berlin wurde heute am 21.06.2022 auf den Weg gebracht, um sicher zu stellen, dass deutsche Steuerberater zukünftig ihre Mandanten nach verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen beraten können, was bisher aufgrund mangelnder Kenntnisse nicht gewährleistet war.
Deutschlands absoluter Spitzenreiter in Bezug auf
aufgrund der 20 %igen Versteuerung STEUERFREUER Einkommen/Renten in Millionen tragischen Einzelfällen und über Jahrzehnte hinweg
im ostdeutschen Bundesland
Dieses Finanzamt erhebt unter permanenter Umgehung verfassungskonformer Rechtsnormen und dem deutschen Einkommensteuergesetz mittels Millionen rechtswidrig manipulierter Steuerbescheide hohe Steuer auf Minirenten, die dem Gesetz nach steuerfrei sind, in dem gemäß dem 1996 vom EuGH verbotenen § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG Steuerfreibeträge grundsätzlich nicht gewährt werden.
Gemäß den Vorgaben der Bundesministerien der Justiz BMJ und der Finanzen BMF dürfen steuerpflichtige Renten nur nach der zentralen Tarifvorschrift des § 32a EStG mit der ultimativen Steuerermittlungsformel versteuert werden. Andere Verfahren zur Steuererhebung sind nicht zulässig. Werden sie trotzdem angewendet, macht sich das Finanzamt strafbar, womit sowohl die Regierung von M-V, der die Steuerhoheit obliegt, als auch das FA NBB keine Probleme haben und ganz offiziell ohne ein Einschreiten der zuständigen Justizbehörden befürchten zu müssen, illegale Steuern in Millionen Einzelfällen einfahren können, da die betroffenen alten Menscehn ohnehin keine Ahnung von deutschen Steuergesetzen haben, was diese durch und durch korrupten, wohlgemerkt ostdeutschen Behörden rücksichtslos und in beschämender Weise auszunutzen verstehen, solange noch Zeit dazu ist, bevor viele der hochbetagten alten Menschen, so auch der inzwischen 84-jährige Initiator dieses Webportals, das Zeitliche segnen.
Sorry, das sind ohne Zweifel unumstößliche Fakten im ehemaligen Arbeiter- und Bauernparadies DDR, die wir WESSIS nach wie vor nicht in den Griff bekommen, wie auf dieser Internet Plattform detalliert dokumentiert ist.
Seit Jahrzehnten von ostdeutschem Hinterhof-Finanzamt praktizierte Versteuerung dem Gesetz nach steuerfreier Renten in Millionen Fällen mittels rechtswidriger Manipulation von Einkommensteuer-Bescheiden durch Versagung gesetzlicher Freibeträge - Straftatbestände nach Grundgesetz/Verfassung, Strafgesetzbuch und Abgabenordnung (AO) § 129 und § 173.
Und wer ist für den unglaulichen Steuerbetrug verantwortlich???
Die bereits mehrfach in öffentlicher Kritik stehende
Manuela Schwesig
Ministerpräsidentin
von Mecklenburg-Vorpommern
Aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Steuerfahnderin somit eine Expertin für Steuerbetrug, die weiß, wo es lang geht,
und
als MP auch vollverantwortlich für offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts in Millionen Fällen
- AO § 129 und StGB § 253 - § 263 - § 302 - § 339 -
(Offenbare, vorsätzliche Fehler beim Erstellen von Millionen Steuerbescheiden und - da vorsätzlich - strafrechtliche Vergehen)
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Das ostdeutsche Bundesland Mecklenburg-Vorpommern war zu DDR-Zeiten die zweitgrößte Hochburg des gefürchteten DDR-Staatssicherheitsdienstes STASI mit über 1.000 Mitarbeitern, in dessen Behörden auch heute noch mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR vorherrscht, so auch im berühmt-berüchtigten Finanzamt Neubrandenburg RiA, in dem - Insideraussagen zufolge - nach der Wende viele der ehemaligen STASI-Mitarbeiter ein neues Betätigungsfeld gefunden hatten.
Eine Strafanzeige gegen die Landesregierung von M-V beim zuständigen Landesverfassungsgericht in Rostock und je eine Eingabe bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe und beim EuGH in Luxemburg sind derzeit in Vorbereitung. Sie werden in diesen Tagen auf den Weg gebracht. Die Presse ist informiert.
Das ist die Rechtslage
§ 129 Abgabenordnung (AO)
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid)
Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen.
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Anmerkung RIA WELTWEIT:
Was vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg RiA seit Jahrzehnten kategorisch abgelehnt wrd.
Unrichtig sind alle Daten außer denen des § 32a EStG
§ 173 Abgabenordnung (AO)
Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel
(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen.
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Anmerkung RIA WELTWEIT:
Diese Vorschrift wurde bisher vom ostdeutschen FA NBB absolut rechtswidrig in Millionen Fällen nicht befolgt.
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommen-steuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag nach § 32a Einkommensteuergesetz (EStG).
Mehr als 600 Finanzämtern in Deutschland versteuern, so wie es das Gesetz vorschreibt, deutsche Einkünfte wie Renten nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG, die die Gewährung steuerlicher Vorteile wie den ESt-Grundfreibetrag gewährleistet, wogegen es nichts einzuwenden gibt.
Das im Bundesland M-V ansässige Finanzamt Neubrandenburg RiA gewährt dagegen absolut rechts- und gesetzeswidrig keine Steuerfreibeträge durch Anwendung des § 50 Satz 2, sondern fordert im Gegenzug nicht unerhebliche
Einkommensteuer auf
STEUERFREIE
Einkünfte/Renten mit
Millionen rechtswidrig manipulierten Steuerbescheiden
und runiert damit das vom Staat garantierte menschenwürdige Leben von Millionen Beziehern einer deutschen Rente.
Damit sind millionenfaches Elend und Altersarmut vorprogrammiert
Weitere Einzelheiten zu diesem extrem komplexen und hochbrisanten, in der Öffentlichkeit seit 25 Jahren totgeschwiegenen Thema - sorgfältig recherchiert, analysiert und mit Faktencheck detailliert dokumentiert - sind verfügbar auf diesem Webportal.
dieses Webportals:
Der in Fachkreisen und in der breiten Öffentlichkeit verwunderliche Umgang mit deutschen Gesetzen und höchstrichterlichen Gerichtsentscheidungen
der ostdeutschen Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern
kritisch hinterfragt
in Bezug auf
Verweigerung von Steuerfreibeträgen
und somit
Versteuerung dem Gesetz nach
steuerfreier Renten
in Millionen Fällen
womit eines der dortigen Finanzämter, allen verfassungs-konformen Rechtsnormen und Steuergesetzen zum Trotz, extrem hohe Steuern einfahren kann, obwohl dieses Verfahren 1996 vom EuGH und später vom BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages als rechtswidrig erklärt und dessen Anwendung verboten wurde.
Die Ergebnisse sind schockierend!
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Die umstrittene ostdeutsche Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt, gewährt in Millionen Fällen durch das Finanzamt Neubrandenburg RiA keine gesetzlichen Steuerfreibeträge, erhebt Einkommensteuer auf steuerfreie Renten und übervorteilt somit Millionen Klein- und Kleinstrentnerinnen und Rentner mit
illegalen Steuerforderungen
mit anschließenden
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
wie
Rentenpfändungen
Kontensperrungen
die in vielen Fällen zum Ruin und Tod der betroffenen, zum Teil hochbetagten Rentnerinnen und Rentner geführt haben wegen fehlender finanzieller Mittel für lebenserhaltende Medikamente und ärztliche Betreuung.
Welche Renten sind steuerfrei
- grob gerechnet alle Renten plus sonstige Einkünfte bis ca. € 1.500,-- brutto im Monat für Alleinstehende und ca. € 3.000,-- für verheiratete/verpartnerte Personen -
Höhere und hohe Renten - demzufolge steuerpflichtige Renten - werden darüber hinaus absolut rechtswidrig um ein Vielfaches höher besteuert, als nach deutschem Steuerrecht mit der ultimativen zentralen Tarifvorschrift § 32a des EStG zulässig ist.
Offensichtlich Straftatbestände nach
AO § 129, § 173 und StGB § 253 - § 263 - § 302 - § 339
Zum besseren Verständnis:
Leistungen aus der deutschen Rentenkasse und Pensionszahlungen bleiben in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn Sie dauerhaft im Ausland leben und dort weitere Einkünfte versteuern. Als Ruheständler müssen Sie die fälligen Steuern an den deutschen Fiskus zahlen.
Nach deutschem Steuerrecht müssen Deutsche Renten nach der zentralen Tarifvorschrift des EStG besteuert werden, d.h. nach der Steuerfestsetzungsformel des § 32a EStG.
Dieses Finanzamt versteuert deutsche Renten nach den Sondervorschriften des § 50 Abs. 1 Satz 2, der die Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags zum Inhalt hat und aus diesem Grund 1996 vom EuGH verboten wurde.
Originaltext des EuGH-Grundsatzurteils Slg. 1996, I-3089:
Die nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ist gemeinschaftsrechtswidrig.
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Das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA behauptet dagegen genau das Gegenteil
und stellt somit als ein Finanzamt aus der tiefsten ostdeutschen Provinz ganz offiziell EuGH-Urteile infrage gemäß amtlicher Schreiben vom 10.08.2021 - Frau Meyerrose und 25.05.2022 - Frau Misch:
Laut dem zitierten Urteil ist die Versagung des Grundfreibetrags grundsätzlich nicht gemeinschaftswidrig.
Die Versagung des Grundfreibetrages ist nicht gemeinschafts-widrig - das ist richtig, sondern sie ist, wie es im Gesetz klar und deutlich ausgewiesen ist, gemeinschaftsrechtswidrig. Das ist ein riesengroßer Unterschied, was man im Osten jedoch nicht so eng sieht.
Bedenken hinsichtlich der sach- und fachkompetenten Qualifikation der Amtsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind absolut berechtigt.
Mit diesen ins Schizophrene reichenden Ausführungen versucht das FA Nbb, Millionen Rentner - 70, 80 und 90 Jahre alte Senioren - von der Rechtmäßigkeit der rechtswidrigen, um ein Vielfaches weit überhöhten Rentenbesteuerung zu überzeugen.
Detailliert dokumentiert auf der Seite Recht & Gesetz
Und das alles unter der Schirmherrschaft und Verantwortung der bekanntlich nach Russland orientierten umstrittenen ostdeutschen
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
und ihrer Regierungsmannschaft mit dem ebenfalls umstrittenen
Finanzminister Dr. Heiko Geue
wegen Duldung der vom EuGH verbotenen millionenfachen Steuererhebung auf STEUERFREIE deutsche Renten durch das FA NBB und der ebenfalls umstrittenen
Justizministerin Jacqueline Bernhardt
aufgrund der seit Jahren unterlassenen Ermittlungsmaßnahmen wegen § 129 und § 173 AO (Abgabenordnung) sowie das Nichteinschreiten der zuständigen Staatsanwaltschaften von M-V, die die milliardenschweren kriminellen Machenschaften decken und vollumfänglich seit Jahrzehnten absegnen,
im Besonderen die des ausführenden Organs
Finanzamt Neubrandenburg RiA Amtsleiter Dr. Michael Gruel
Diese inzwischen in der ganzen Welt bekannten, nicht gerade schmeichelhaften Bezeichnungen, haben diese Leute selbst verschuldet durch Missachtung verfassungskonformer Rechtsnormen, deutscher Steuergesetze und Grundsatzurteilen von EuGH, BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags.
Millionen bewußt und vorsätzlich mit gesetzeswidrigen Verfahrensfehlern erstellte Steuerbescheide müssen aufgehoben und/oder nach der zentralen Tarif-vorschrift des Einkommensteuergesetzes geändert werden.
Die gesetzlich verbriefte Beweislast ist erdrückend und lückenlos.
Diese "Volksvertreter" sollten - nein müssen den Beweis antreten, dass die vorgebrachten, durch unser Webportal in aller Welt einsehbaren Beschuldigungen nicht relevant sind, in dem sie umgehend Taten folgen lassen.
Millionen Bezieher deutscher Renten in aller Welt werden ein tatkräftiges Eingreifen, das letztendlich zum Aufgabenbereich dieser Volksvertreter gehört, zu würdigen wissen, genauso wie RIA WELTWEIT auf diesem Webportal.
gegen die Willkür und betrügerische Anmaßung ostdeutscher Behörden insbesondere des
Millionen Steuerbescheide des FA NBB weisen schwerwiegende Verfahrensfehler auf und sind mit verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen unvereinbar.
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Wenn auch Sie als Bezieher einer deutschen Rente vom FA NBB zur Einkommensteuer veranlagt werden, sollten Sie unbedingt Einspruch gegen diese Bescheide einlegen. Und wie? Das sagen wie Ihnen, wenn Sie uns lediglich die erste Seite eines Steuerbescheids übersenden - nur eines Bescheids, das reicht - nicht von allen.
Keine Sorge, unser Rechtshilfe-Service ist kostenlos
pro-bono Mandat
Unsere Emailadresse:
info@riaweltweit.com
Dem Gesetz nach auch und vor allem
steuerfreie Renten
Nur ein Beispiel von Hunderttausenden
Deutscher Rentner, geboren 1938, inzwishen 84 Jahre alt,
Steuer Nummer 070/430/12600 des ostdeutschen FA NBB, seit 2003 Rentenbezieher mit einer Monatsrente von +/- € 800,--
Veranlagungszeitraum
12 Jahre von 2007 - 2019
Berechnung der Einkommensteuer nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen BMF entsprechend den verfassungskonformen Rechtsnormen und geltendem deutschen Einkommensteuergesetz § 32a
Steuerforderung für 12 Jahre
€uro 0,00
im Vergleich mit den Steuerforderungen des ostdeutschen
Steuerforderung
mit 18 Steuerbescheiden für 12 Jahre
€ 17.192,--
21.06.2019
Dann endlich nach endlosen, seit 2014 andauernden und nervenaufreibenden Querelen mit dem FA NBB -
Auszug aus einem amtlichen Schreiben des FA - Frau Lakner
Widerruf der Anordnung des Steuerabzugs nach § 50 a Abs. 7 EStG
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Die Anordnung des Steuerabzugs wurde gegenüber dem Rententräger zum 01.09.2019 widerrufen. Eine Kopie des Widerrufs an die DRV ist beigefügt.
Anmerkung RIA WELTWEIT:
Die Formulierung "Anordnung des Steuerabzugs" ist eine verharmlosende Bezeichnung für rechtswidrige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Weiter heisst es in dem Schreiben:
Zu Unrecht einbehaltene Abzugsbeträge werden Ihnen umgehend erstattet.
€ 1.320,-- für die Jahre 2018/2019 wurden erstattet -
€ 1.650,-- für die Jahre 2016/2017 wurden wegen "Bestandskräftigkeit" bis dato nicht erstattet.
Das Wort "Bestandskräftigkeit" ist eine verharmlosende amtliche Rechtfertigung für kriminelle Straftatbestände wie
StGB § 246 Unterschlagung
StGB § 253 Betrug
StGB § 302 Mißbrauch der Amtsgewalt
Die Aufhebung und/oder Berichtigung der 18 Steuerbescheide ist bis dato - 07. Juni 2022 - nicht erfolgt.
und anderer schwerer Delikte
Eine Anzeige bei der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof gegen die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt und gegen das Finanzamt Neubrandenburg RiA als Exekutive ist in Vorbereitung.
Diese Steuererhebung war der Auslöser für die Gründung von RIA WELTWEIT und die Erstellung dieses Webportals
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Synonym für perfekt organisierte Kriminalität
Ein mit "Sondervollmachten" ausgestattetes ostdeutsches Behördenkombinat ganz im Sinne der früheren DDR
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Kombinat Finanzamt
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid) in millionen Fällen nach § 129 AO und strikte Ablehnung § 173 AO
Rechtsbehelfsstelle
hauseigenes Finanzgericht des FA, das grundsätzlich alle Eingaben und Einsprüche ausnahmslos ohne Begründung und/oder Beweise abschmettert
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Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
hauseigene Justizbehörde des FA, die in den millionenfachen rechtswidrigen Steuerbescheiden sprich Straftatbeständen des FA NBB keinen Grund für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sieht - genau so wie die GStA Rostock und die StA Schwerin
Und das alles unter einem Dach
Neustrelitzer Str. 120
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der Nation
Dr. Michael Gruel
Amtsleiter des ostdeutschen
verantwortlich für unendliches Leid mehrheitlich hilfs-bedürftiger, kranker alter Menschen, hat das Blut von Tausenden Rentnerinnen und Rentnern an seinen Händen, weil vielen von ihnen aufgrund absoluter Niedrigstrenten von monatlich ein paar Hundert €uro, aber vor allem aufgrund der hohen illegalen Steuerforderungen des FA NBB, das dringend benötigte Geld für lebenserhaltende Arzneien fehlt, um das sie seit Jahrzehnten vom FA NBB betrogen wurden und auch weiterhin betrogen werden.
Allerhöchste Zeit, diesem "sauberen" Herrn sein schmutziges Handwerk und das seiner 420 Mitarbeiter schnellstmöglich zu legen.
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
Das ist klar und deutlich formuliert und für jeden leicht verständlich - nur nicht für das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA, denn dort wird seit Jahrzehnten in Millionen Fällen die Steuer nicht nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a des Einkommensteuergesetzes bemessen, sondern - Zitat FA NBB - nach "Sondervorschriften und international anerkannten Grundsätzen".
Abgabenordnung (AO)
§ 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
(die gemäß § 173 AO nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen BMF aufgehoben und/oder nach § 32a EStG korrigiert werden können, was vom ostdeutschen FA NBB kategorisch abgelehnt wird.)
Offenbare milliardenschwere
des ostdeutschen
Deutsche Einkünfte natürlicher Personen, u.a. auch Renten, werden in Deutschland nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a des Einkommensteuergesetzes versteuert.
Ausländische Einkünfte werden im Ausland versteuert.
Und wie geht das vonstatten?
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In dem das auf jedem Steuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) - wie schon der Name sagt - nach dem amtlichen Einkommensteuer-Grundtarif (amtliche Steuertabelle) versteuert wird.
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Das sind die unmißverständlichen Vorgaben von
Bundesministeriums der Justiz - BMJ
Bundesamt für Justiz - BAJ
Bundesministerium der Finanzen - BMF
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommen-steuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag nach § 32a Einkommensteuergesetz (EStG).
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Der Gesetzgeber kennt nur
eine Steuerpflicht
und zwar die nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG) -
nicht beschränkt, nicht unbeschränkt, nicht nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und auch nicht nach Progressionsvorbehalt.
Alle nach § 129 AO erstellten Steuerbescheide des ostdeutschen FA NBB RiA sind aufgrund der fehlenden ultimativen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen BMF - die zentrale Tarifvorschrift des EStG § 32a - gemäß § 173 AO aufzuheben oder zu berichtigen.
Was das FA NBB in all seinen millionen Steuerbescheiden wohlweislich verschweigt ist, dass deren Art der Besteuerung bereits 1996 mit dem Grundsatzurteil des EuGH Slg. 1996, I-3089 als rechtswidrig erklärt und verboten wurde, was das FA NBB jedoch nicht im Geringsten stört, geschweige denn die Versteuerung deutscher Renten, so wie es das deutsche Einkommensteuergesetz ultimativ fordert, nach § 32a vorzunehmen.
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Zitat des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU) Ende Mai 2021: "Im Osten haben wir es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind". Ein Teil der Bevölkerung habe "gefestigte nicht demokratische Ansichten".
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Und wer ist letztendlich für alles verantwortlich?
Der Gesetzgeber - noch bis vor Kurzem
jetzt mit neuer Identität
Diese Bundesbehörden üben u.a. neben der Dienstaufsicht für diverse Behörden auch die Rechtsaufsicht aus. Rechtsaufsicht bedeutet:
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Kontrolle, ob alle Gesetze eingehalten werden
was seit Jahrzehnten von Seiten dieser Behörden eindeutig gesetzeswidrig unterlassen wurde und somit mehreren Straftatbeständen des StGB in Millionen Fällen den Weg geebnet hat und auch weiterhin ebnet.
Bestes Beispiel:
mit tatkräftiger Unterstützung und Förderung durch das
Synonym für organisierte Kriminalität
ganz im Stil der ehemaligen DDR
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So etwas hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:
Millionen falsche Steuerbescheide - ausgestellt von einem deutschen Finanzamt,
dem seit Jahren unter heftiger Kritik stehenden ostdeutschen
Man muß diesem Finanzamt jedoch zugute halten, dass es sich bei der Festsetzung der Einkommensteuer auf deutsche Renten streng an den gesetzlichen Vorgaben, wenn auch nur eines Steuerparagraphen orientiert und das in vollem Bewußtsein in Millionen Fällen strikt befolgt:
§ 129 AO
(Abgabenordnung)
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
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Für diejenigen, die der deutschen Beamtensprache nicht mächtig sind, heißt das:
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schwerwiegende Fehler bei der Erstellung eines Steuerbescheids
So etwas kann schon mal passieren. Wenn das jedoch vorsätzlich vorgenommen wird und, wie beim in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen FA NBB in Millionen Fällen, dann hört sich das sehr viel anders an, denn dann ist es
Betrug § 263 StGB
Rechtsbeugung im Amt § 339 StGB
arglistige Täuschung § 123 BGB
Amtsmißbrauch § 302 StGB
In diesen Disziplinen ist das besagte Finanzamt unschlagbar.
Und was ist der Grund?
Kriminelles Fehlverhalten der verantwortlichen ostdeutschen Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt und grenzenlose
Profitgier!
Unter Vortäuschung falscher Tatsachen und Anwendung der für Steuerlaien nicht erkennbaren rechtswidrigen und auf Betrug basierenden Besteuerungspraktiken, kann ein Finanzamt um ein Vielfaches höhere Steuern einfordern, als nach deutschen Steuergesetzen zulässig ist.
Nach deutschem Steuerrecht steuerfreie Renten können z.B. in 2020 bis zu € 2.104,-- pro Jahr besteuert werden, was vom ostdeutschen FA NBB bis zum Exzess seit Jahrzehnten in Millionen Fällen "sehr erfolgreich" praktiziert wird. Selbst professionelle Steuerberater, Finanzexperten und sogar Richter an Finanzgerichten blicken da nicht mehr durch, wie erst kürzlich in der deutschen Presse berichtet wurde - ganz zu schweigen von der deutschen Justiz, die in dieser Sache seit 25 Jahren Stillschweigen bewahrt.
Ein raffiniert ausgeklügeltes Steuererhebungsverfahren, das den Weg frei macht für groß angelegten Steuerbetrug im Milliardenbereich durch nicht nachvollziehbares, unbestritten gesetzeswidriges Verhalten des Gesetzgebers, dem
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Bundesministerium der Justiz - Bundesamt für Justiz
die inzwischen der Beihilfe zum Betrug gemäß § 27 StGB beschuldigt und überführt wurden wegen seit 25 Jahren nicht erfolgter Aufhebung sprich Außerkraftsetzung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die gesetzeswidrige Versagung des ESt-Grundfreibetrags bewirkt, die 1996 vom EuGH und später vom BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages als rechtwidrig erklärt und verboten wurde.
Diese Bundesbehörden, die Landesregierung von M-V als auch das FA NBB widersetzen sich somit den EuGH-Grundsatz-urteilen Slg. 1996, I-3089, 2003 C-234/01 und BStBL 2003, 859 RZ. 48 (siehe Seite Gerichtsurteile), die im Zuge der gesetzlichen Bindungswirkung von EuGH-Urteilen ultimativ befolgt werden müssen, - auch von den vorgenannten Behörden, - was seit 25 Jahren jedoch nicht der Fall ist - und das in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland.
Offizielle Stellungnahme der Behörden:
und die unmissverständliche Bestätigung dafür, dass alle Anschuldigungen berechtigt sind, da sie durch permanentes Schweigen von den Betroffenen nicht geleugnet werden.
Die sich über dem Gesetz wähnenden "Götter" in ostdeutschen Amtsstuben sehen das jedoch nicht so eng.
§ 32a ist die ultimative zentrale Tarifvorschrift des
für die steuerliche Veranlagung natürlicher Personen mit deutschen Einkünften, u.a. auch Renten.
Zuwiderhandlungen sind strafrechtlicher Natur und müssten, deutschen Strafgesetzen zufolge, von den zuständigen Gerichten und Strafvollzugsbehörden verfolgt und bestraft werden, was jedoch seit Jahrzehnten nicht der Fall ist.
Darüber hinaus besteuert das ostdeutsche FA NBB absolut rechtswidrig deutsche Renten, die nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Ebenfalls ein strafrechtliches Vergehen einer ostdeutschen Steuerbehörde.
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Das es hier nicht um Kleingeld geht, dürfte wohl jedem klar sein.
Mehrfache inoffizielle Stellungnahme des FA NBB:
Es handelt sich immer nur um Einzelfälle
Richtig - um wenige Millionen Einzelfälle,
die nur zu "wenigen" Milliarden illegalen und rechtwidrigen Steuereinnahmen geführt haben, um die Millionen Rentnerinnen und Rentner ganz "offiziell" mit staatlicher Unterstützung betrogen wurden.
Dass der Gesetzgeber deswegen der Beihilfe zum groß angelegten Betrug gemäß § 27 StGB beschuldigt und überführt wurde und wird, sei hier nur am Rande erwähnt.
Grundfreibetrag - was versteht man darunter?
Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum (= dem Grundfreibetrag) liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den definierten Grundfreibetrag überschreitet, ist Einkommensteuer zu zahlen. Somit ist der Grundfreibetrag direkt von der Definition des Existenzminimums abhängig.
Wie hoch ist das Existenzminimum? Insgesamt geht der deutsche Staat davon aus, dass Singles im Jahr 2021 einen Betrag von 9.744 € im Jahr zum Leben benötigen. Dieser Betrag dient dem Zweck, alle lebensnotwendigen Dinge zu kaufen, wie z.B. Essen, Kleidung, Miete usw. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.488 €.
Muss der Grundfreibetrag beantragt werden? Nein, der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu und wird automatisch bei jedem berücksichtigt. Er wird also ganz ohne aktives Zutun der Steuerpflichtigen berücksichtigt.
In der Version des FA NBB (RiA) ist der Grundfreibetrag jedoch ein
Grundzwangsabgabenbetrag,
oder realitätskonform noch präziser formuliert
Grundzwangsabgabenbetrug,
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nicht als seltene Ausnahme, sondern seit Jahrzehnten bewußt und vorsätzlich in mehreren Millionen Fällen.
Veröffentlichung des Gesetzgebers zum Grundfreibetrag
Bundesministeriums der Justiz
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird.
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Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag
(§ 32a Abs.1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG))
Anmerkung RIA WELTWEIT: ..... aber nicht bei Veranlagungen zur Einkommensteuer des ostdeutschen FA NBB.
Weiter heißt es: Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.
Die ostdeutsche Regierungsmannschaft von Manuela Schwesig und das ostdeutsche FA NBB lehnen diese gesetzlichen Regelungen und Vorschriften kategorisch ab.
Der Verdacht ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Es spricht alles dafür.
Im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg.Vorpommern (DDR 2.0) geht man in Opposition zum Gesetzgeber BMJ/BMJV, EuGH, BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Dass man sich damit im höchsten Grade strafbar macht, scheint im Osten offensichtlich niemanden zu interessieren - RIA WELTWEIT und Millionen betrogener Rentner umso mehr.
Vermutlich wegen Systemrelevanz bisher
noch nicht angeklagt
Das kann sich aber schnell ändern. Fachkompetente Insider arbeiten auf Hochtouren daran.
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Die Betrüger der Nation
Millionen Steuerbescheide des im "neuen" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, dem die Steuerhoheit obliegt, ansässigen Finanzamts Neubrandenburg RiA sind ungültig mangels gesetzlicher Grundlage der ultimativen zentralen Tarifvorschrift des Einkommensteuergesetzes § 32a.
Ein bislang in der deutschen Öffentlichkeit und selbst in Finanz- und Steuerberater-Fachkreisen bundesweit, aber auch bei der deutschen Presse unbekanntes Steuerbetrugsvergehen einer deutschen Steuerbehörde in unvorstellbarem Ausmaß..
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Die unwiderlegbare erdrückende Beweislast basiert auf verfassungskonformen Rechtsnormen, geltendem deutschen Steuerrecht sowie den gesetzlichen Vorgaben von BMJ, BAJ, BMF und Grundsatzurteilen und Entscheidungen von Europäischem Gerichtshof EuGH, Bundesverfassungsgericht BVerfG, Bundesfinanzhof BFH, Bundesgerichtshof BGH sowie dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags.
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