FINANZAMT NEUBRANDENBURG RIA - RECHTSWIDRIGE STEUERERHEBUNG NACH ESTG § 50 ABS. 1 SATZ 2
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  • Gesetzesverstösse
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  • Presse
  • Praxisbeispiel - Einspruch gegen Steuerbescheidee
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  • Fakten versus Lügen
  • DBR 50 Doppelbesteuerung
  • Verbotene Steuererhebung
  • Rentner klagen an
  • Hilferufe
  • Handlanger des FA Nbb
  • Lügen über Lügen
  • Rentensteuerbetrug
  • Der Osten tickt anders
  • Grundfreibetrag
  • Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft
  • Schockierende Korrespondenz mit FA NBG
  • ESt-Tabellen
    • 32 - Grundfreibetrag Tabelle
    • 33 - Grundtarif Einkommensteuer u. Splittingtabelle 2019
    • 34 - Rentensteuer-Freibetrag Tabelle
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​​​RIA WELTWEIT
​Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht

Ermittlungsagentur für Rentensteuerbetrug
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
Aktualisiert am 26.02.2021
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Unglaublicher Steuerskandal in Deutschland​
​Ein Verbrechen an den Ärmsten der Armen

Diese und weitere Millionen andere hochbetagte, mehrheitlich kranke und hilfsbedürftige alte Menschen mit kleinen Renten von einigen hundert €uro pro Monat, werden von einer ostdeutschen Steuerbehörde - dem Finanzamt Neubranden-burg RiA -  auf unverschämte und rücksichtlose Art und Weise nach § 50 EStG mit 20 % Einkommensteuer erpresst, obwohl Ihnen nach geltendem deutschen Steuerrecht § 32a EStG - ihrer kleinen Renten zufolge - der nachstehende steuerrechtliche Status zusteht:

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Das​ sagt der Gesetzgeber
​§ 32a EStG 
stellt die zentrale Tarifvorschrift des Einkommensteuergesetzes dar.
 Die Höhe der tatsächlichen Steuerbelastung wird maßgeblich durch den anzuwendenden ESt-Tarif beeinflusst.
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Das vom Finanzamt Neubrandenburg seit vielen Jahren rückwirkend bis 2005 angewendete Steuererhebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Satz 2 ist rechtswidrig und ist deutschem Strafrecht zufolge

​Betrug - arglistige Täuschung/Nötigung - Amtsmissbrauch

Und wer ist dafür verantwortlich?

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Dr. Gruel - Amtsleiter
​Finanzamt Neubrandenburg

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Manuela Schwesig - 
​Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern

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Reinhard Meyer - Finanzminister
​von Mecklenburg-Vorpommern

Aussagen und Kommentaren von Rentnern weltweit zufolge, dürften wohl kaum Zweifel darüber bestehen, dass wir es hier mit den
grössten und schamlosesten Betrügern Deutschlands
zu tun haben.
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​​​Besuchen Sie bitte weitere Seiten dieses Webportals und urteilen Sie selbst!
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Oder haben diese Herrschaften keine Ahnung von dem, was sich hinter ihrem Rücken abspielt?

Wenn dem so ist, dann werden wir uns öffentlich entschuldigen und unsere Anschuldigungen sofort zurücknehmen und aus diesem Webportal entfernen.

​Bisher haben Millionen von Rentnern weltweit und RIA WELTWEIT seit Jahren von den involvierten Finanz- und Justizbehörden im Osten lediglich mit der nachfolgenden "Entschuldigung" Erfahrung gemacht:


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So werden im Osten Probleme gelöst

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Urteilen Sie selbst!!!

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​Dass wohlhabende Bürger Steuern hinterziehen und das Finanzamt betrügen, ist nichts Neues.  Neu ist jedoch, dass ein Finanzamt im Osten Deutschlands mehrere Millionen Bürger im grossen Stil rechtswidrig mit überproportional hohen Steuern belastet, das heisst auf gut Deutsch BETRÜGT - überwiegend Klein- und Kleinstrentner, die Ärmsten der Armen, mehrheitlich krank und hilfsbedürftig - die nach geltendem deutschen Steuerrecht, ihrer kleinen Renten zufolge, eigentlich STEUERFREI sind.
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Dass so etwas im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland überhaupt möglich ist, beruht darauf, dass dieses Finanzamt seinen Standort im ehemaligen Dunkeldeutschland Mecklenburg-Vorpommern hat, wo auch heute noch - Insideraussagen zufolge - in den dortigen Behörden mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR anzutreffen ist.

Millionen betroffener Rentner weltweit können das bestätigen -
die Initiatoren von RIA WELTWEIT ebenfalls.
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​Die Jungs dort langen kräftig zu. Mit ein paar Millionen Euro geben die sich nicht zufrieden. Und wie geht das vonstatten? In dem rückwirkend bis 2005 mehrere Millionen Rentner, die aus deutschen Rentenkassen Geld erhalten, absolut rechtswidrig mit Steuern belegt werden, die um ein Vielfaches höher sind als nach geltendem deutschen Steuerrecht § 32a EStG erlaubt ist.  

Beispiel:
Deutsche Durchschnittssrente (lt. DRV-Bund) € 800,--
 nach zentraler Tarifvorschrift § 32a EStG  0 % ESt 
nach § 50 Abs. 1 Satz 2 des FA Nbb 20 % ESt
 Bei der steuerlichen Veranlagung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 wird der Grundfreibetrag nicht angerechnet.

Das sagt der Gesetzgeber:
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Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommen-steuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag.

Das jedoch sehen die Ossis im Finanzamt Neubrandenburg RiA bei der steuerlichen Veranlagung von Millionen Rentnern völlig anders:
​Einen Grundfreibetrag gibt es bei uns im Osten nicht!!!


​Die meisten der Steuerhinterzieher wurden von der Justiz im Westen zur Rechenschaft gezogen. Beim Finanzamt Neubrandenburg RiA drückt die zuständige Justiz im Osten beide Augen zu - ebenso die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt. Die lassen das FA nach wie vor munter weiter agieren zum Schaden von Millionen Rentnern. 
                In der ehemaligen DDR ist so etwas möglich.


​Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des Finanzamts Neubrandenburg, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden. (Frei nach den weisen Erkenntnissen des weltweit bekannten britischen Erfolgsautors George Orwell)

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Wir verschaffen Ihnen einen Einblick in die schockierenden Machenschaften ostdeutscher Finanz- und Justizbehörden, die letztendlich alle mehr oder weniger Nutzniesser dieses unglaublichen Spektakels sind nach dem Motto: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

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Generalstaatsanwaltschaft Rostock
Oberstaatsanwältin Klein

Verstösse gegen verfassungskonforme deutsche Rechtsnormen einschl. Grundgesetz/Verfassung und Grundsatzurteile des EuGH sind für die Generalstaatsanwaltschaft Rostock - man höre und staune - subjektive Interpretationen und keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

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